Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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b) aus einfarbiger Masse, 15 mm und weniger 
dick, für das Pud 0,60 ß 
b) Vertragsgemäss: einfarbig, 15 mm und 
weniger dick, für das Pud 0,45 R 
Gemäss einem bestätigten Beschluss der Tarifkommission 
vom 3. Oktober 1906, Nr. 461, sind unglasierte tönerne 
Fussbodenplatten aus geschmolzener (Stein-) Masse, 
auch mit nicht glatter Oberfläche, die nicht in der Masse 
gefärbt, sondern lediglich auf der Vorderseite einfarbig und 
durch Zusammenpressen der weissen oder farbigen oberen 
Masse mit der gefärbten oder ungefärbten Grundmasse her 
gestellt sind, je nach der Dicke der Platten — nach Art. 73, 
P. 3 lit. a oder b, des Tarifs einzulassen (C. 06, Nr. 30 156). 
c) verschiedenfarbig (mit in den Körper ein 
gepressten verschiedenartigen Massen), 
unabhängig von der Dicke, für das Pud 1,15 R 
c ) Vertragsgemäss: mehrfarbig (überzogen mit 
andersartigen Massen) von jeder Dicke, 
für das Pud 0,75 R 
4. Tonplatten für Wandbekleidung, glasiert, 
aus Massen von jeder Farbe, glatt und mit Relief 
verzierungen : 
a) einfarbig, für das Pud 1,— R 
a) Vertragsgemäss: einfarbig, für das Pud 0,45 R 
b) verschiedenfarbig, für das Pud .... 1,60 R 
b) Vertragsgemäss: mehrfarbig, für das Pud 0,90 R 
c) mit Malerei, Vergoldung, Bildhauerarbeit 
und anderen Verzierungen, für das Pud 2,25 R 
74. Töpferwaren aus gewöhnlichem Ton, auch Ofen 
kacheln und Ziegel jeder Art aus Töpfermasse: 
1. Dachziegel jeder Art: 
a) unglasiert, ohne Verzierung mit Bild 
hauerarbeit und Malerei, für das Pud . 0,10 R 
a) Vertragsgemäss: Für das Pud 0,10 R 
a) Vertragsgemäss (Fr.): unglasiert, auch 
einfarbig, ohne Verzierung mit Bildhauer- 
arbeit oder Malerei, für das Pud . . . 0,07 R 
b) glasiert und mit Verzierungen jeder Art, 
für das Pud 0,25 R 
b) Vertragsgemäss bis 1S./31. XII. 1915: 
Für das Pud 0,25 R
	        
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