Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Vertragsgemäss bis 18.f31. XII. 1915: Aus a) 
Filterapparate ohne Dessins und Verzierungen, für 
das Pud 0,37 l ! 2 R 
Vertragsgemäss: Anmerkung zu P. 1 lit. a. 
Das Aufspritzen von Farbe, wodurch kein regel 
mässiges Muster erzielt wird, wird nicht als Ver 
zierung angesehen. 
b) mit Verzierungen, Malerei, Bildhauer 
arbeit, für das Pud 1>50 R 
Gepresste Teilerchen, zum Schiessen, aus 
Steinkohlengoudron und Mineralteilen verfertigt, wie ordinäre 
Tonfabrikate — nach Art. 74, P. 4 (C. 88, Nr. 16 621). 
75. Fayencewaren: 
1. weiss und einfarbig, in der Masse gefärbt, 
ohne Verzierungen, auch mit geformten Mustern, 
für das Pud 1,65 R 
1. Vertragsgemäss: weiss oder einfarbig, in der 
Masse gefärbt, ohne Verzierungen, auch mit ge 
formten Mustern, für das Pud 1,65 11 
2. dieselben, mit einfarbigen Mustern, Zeich 
nungen, Kanten und Rändern; Fayencewaren, 
nicht in der Masse gefärbt, für das Pud .... 2,10 R 
2. Vertragsgemäss: dgl., mit einfarbigen Mustern, 
Kanten oder Rändern; Fayencewaren, anders als 
in der Masse gefärbt, für das Pud 1,8V 1 f 2 R 
3. dieselben, mit Malerei, Vergoldung und 
mehrfarbigen Mustern, für das Pud 5,6272 R 
3. Vertragsgemäss: dgl., mit Malerei, Vergoldung 
oder mehrfarbigen Mustern, für das Pud .... 4,95 11 
Fabrikate aus Wedgewood-Ton — nach Art. 75 
(C. 86, Nr. 604). 
76. Porzellanwaren: 
1. Porzellanwaren (mit Ausnahme der be 
sonders genannten), weiss und einfarbig, auch mit 
farbigen oder .vergoldeten Rändern und Reifen 
(Bordüren), jedoch ohne andere Verzierungen; 
Majolika jeder Art, auch mit geformten Ver 
zierungen, für das Pud 9,54 R 
1. Vertragsgemäss: Porzellanwaren (nicht be 
sonders genannte), weiss oder einfarbig, auch mit 
farbigen oder vergoldeten Kanten und Rändern 
(Bordüren), jedoch ohne andere Verzierungen;
	        
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