Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

102

Vertragsgemäss  bis  18.f31.  XII.  1915:  Aus  a)
Filterapparate  ohne  Dessins  und  Verzierungen,  für
das  Pud  0,37 l ! 2  R
Vertragsgemäss:  Anmerkung  zu  P.  1  lit.  a.
Das  Aufspritzen  von  Farbe,  wodurch  kein  regelmässiges ­
  Muster  erzielt  wird,  wird  nicht  als  Verzierung ­
  angesehen.
b)  mit  Verzierungen,  Malerei,  Bildhauerarbeit, ­
  für  das  Pud  1>50  R
Gepresste  Teilerchen,  zum  Schiessen,  aus
Steinkohlengoudron  und  Mineralteilen  verfertigt,  wie  ordinäre
Tonfabrikate  —  nach  Art.  74,  P.  4  (C.  88,  Nr.  16  621).

75.  Fayencewaren:
1.  weiss  und  einfarbig,  in  der  Masse  gefärbt,
ohne  Verzierungen,  auch  mit  geformten  Mustern,
für  das  Pud  1,65  R
1.  Vertragsgemäss:  weiss  oder  einfarbig,  in  der
Masse  gefärbt,  ohne  Verzierungen,  auch  mit  geformten ­
  Mustern,  für  das  Pud  1,65  11
2.  dieselben,  mit  einfarbigen  Mustern,  Zeichnungen, ­
  Kanten  und  Rändern;  Fayencewaren,
nicht  in  der  Masse  gefärbt,  für  das  Pud  ....  2,10  R
2.  Vertragsgemäss:  dgl.,  mit  einfarbigen  Mustern,
Kanten  oder  Rändern;  Fayencewaren,  anders  als
in  der  Masse  gefärbt,  für  das  Pud  1,8V 1  f 2  R
3.  dieselben,  mit  Malerei,  Vergoldung  und
mehrfarbigen  Mustern,  für  das  Pud  5,6272  R
3.  Vertragsgemäss:  dgl.,  mit  Malerei,  Vergoldung
oder  mehrfarbigen  Mustern,  für  das  Pud  ....  4,95  11
Fabrikate  aus  Wedgewood-Ton  —  nach  Art.  75
(C.  86,  Nr.  604).

76.  Porzellanwaren:
1.  Porzellanwaren  (mit  Ausnahme  der  besonders ­
  genannten),  weiss  und  einfarbig,  auch  mit
farbigen  oder  .vergoldeten  Rändern  und  Reifen
(Bordüren),  jedoch  ohne  andere  Verzierungen;
Majolika  jeder  Art,  auch  mit  geformten  Verzierungen, ­
  für  das  Pud  9,54  R
1.  Vertragsgemäss:  Porzellanwaren  (nicht  besonders ­
  genannte),  weiss  oder  einfarbig,  auch  mit
farbigen  oder  vergoldeten  Kanten  und  Rändern
(Bordüren),  jedoch  ohne  andere  Verzierungen;
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.