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Vertragsgemäss bis 18.f31. XII. 1915: Aus a)
Filterapparate ohne Dessins und Verzierungen, für
das Pud 0,37 l ! 2 R
Vertragsgemäss: Anmerkung zu P. 1 lit. a.
Das Aufspritzen von Farbe, wodurch kein regel
mässiges Muster erzielt wird, wird nicht als Ver
zierung angesehen.
b) mit Verzierungen, Malerei, Bildhauer
arbeit, für das Pud 1>50 R
Gepresste Teilerchen, zum Schiessen, aus
Steinkohlengoudron und Mineralteilen verfertigt, wie ordinäre
Tonfabrikate — nach Art. 74, P. 4 (C. 88, Nr. 16 621).
75. Fayencewaren:
1. weiss und einfarbig, in der Masse gefärbt,
ohne Verzierungen, auch mit geformten Mustern,
für das Pud 1,65 R
1. Vertragsgemäss: weiss oder einfarbig, in der
Masse gefärbt, ohne Verzierungen, auch mit ge
formten Mustern, für das Pud 1,65 11
2. dieselben, mit einfarbigen Mustern, Zeich
nungen, Kanten und Rändern; Fayencewaren,
nicht in der Masse gefärbt, für das Pud .... 2,10 R
2. Vertragsgemäss: dgl., mit einfarbigen Mustern,
Kanten oder Rändern; Fayencewaren, anders als
in der Masse gefärbt, für das Pud 1,8V 1 f 2 R
3. dieselben, mit Malerei, Vergoldung und
mehrfarbigen Mustern, für das Pud 5,6272 R
3. Vertragsgemäss: dgl., mit Malerei, Vergoldung
oder mehrfarbigen Mustern, für das Pud .... 4,95 11
Fabrikate aus Wedgewood-Ton — nach Art. 75
(C. 86, Nr. 604).
76. Porzellanwaren:
1. Porzellanwaren (mit Ausnahme der be
sonders genannten), weiss und einfarbig, auch mit
farbigen oder .vergoldeten Rändern und Reifen
(Bordüren), jedoch ohne andere Verzierungen;
Majolika jeder Art, auch mit geformten Ver
zierungen, für das Pud 9,54 R
1. Vertragsgemäss: Porzellanwaren (nicht be
sonders genannte), weiss oder einfarbig, auch mit
farbigen oder vergoldeten Kanten und Rändern
(Bordüren), jedoch ohne andere Verzierungen;