Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Es ist zur Kenntnis des Zolldepartements gelangt, dass 
einzelne Zollämter kieselsaures Natron und Kali, 
d. h. lösbares Glas (lösbare Natron- und Kali-Silikate), als 
Glasbruch durohlassen. Indem das Zolldepartement auf diese 
Mitteilung die Zollämter aufmerksam macht, ersucht es die 
Zollämter, sich bei der Besichtigung von Glas in Stücken oder 
in Pulver nicht mit dem Aussehen der Ware zu begnügefi, 
sondern auch auf jeden Pall seine Beschaffenheit zu unter 
suchen. Die hauptsächlichsten Unterscheidungsmerkmale 
zwischen lösbarem Glas in Stücken und in Pulver und ein 
fachem Glas in demselben Zustande sind folgende: das zer 
kleinerte lösbare Glas löst sich, wie schon der Name besagt, 
beim Kochen in Wasser auf; es hat einen unangenehmen 
Sodageruch, brennenden Geschmack und eine alkalische 
Reaktion, d. h. es färbt rotes Lackmuspapier blau (C. 88, 
Nr. 4037). 
Glasmasse in Stücken, als Material in der Glas 
industrie dienend, wie Glasbruch — ist zollfrei (C. 10, Nr. 520). 
Anmerkung 2. Tafelglas, stärker als 
5 mm, wird nach Art. 78 verzollt. 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: An 
merkung. Fabrikate aus Glas, wie Tafelgerät, 
Schüsseln, Tafelaufsätze, Schalen, Flaschen, Krüge, 
Gläser, Lampen, Lichtschirme, in Verbindung mit 
Kupfer, Kupferlegierungen, Nickel und anderen 
Metallen und Legierungen, mit Ausnahme von Gold 
und Silber, werden nach Art. 77 verzollt. 
Gläser für Taschenuhren — nach Art. 77 
(C. 99, Nr. 6238). 
Glaswannen für photographische Zwecke — nach 
dem entsprechenden Punkt des Art. 77 (C. 09, Nr. 34 804). 
78. Spiegelglas und Spiegel: 
1. Spiegelglas, bearbeitet: gemattet, geschliffen 
und poliert; Tafelglas, nicht gegossen, poliert, in 
der Grösse: 
bis 50 Quadrat-Werschok einschl., für das 
Pfund 0,1672 R 
Vertragsgemäss (Fr.) 0,767a II 
über 50 bis 100 Quadrat-Werschok einschl., 
für das Quadrat-Werschok 0,01 13 /2o R 
Vertragsgemäss (Fr.) 0,01 3 / 8 R 
über 100 bis 200 Quadrat-Werschok einschl., 
für das Quadrat-Werschok 0,027i6 R 
Vertragsgemäss (Fr.) 0,01?/ 4 R 
über 200 bis 300 Quadrat-Werschok einschl., 
für das Quadrat-Werschok 0,02 19 / 4 o R
	        
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