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Eine dritte, seltener vorkommende Notierung ist die Agio- oder Prozentnotierung.
Sie findet sich dort, wo die Münzgesetze Wertgleichheit
zwischen den Währungen mehrerer Länder vorgesehen hatten, diese
sich aber nicht aufrechterhalten ließ. So wurden z. B. früher in Paris belgische,
schweizerische, italienische Devisen sd. h. die Devisen der Länder des
einstigen Lateinischen Münzbundes) mit „prime" (Zuschlag) oder „perte"
(Abschlag) notiert. Die Notiz „Belgique 5 / 16 perte" hieß z. B.: 100 belgische
Franken kosten 99 u / 16 französische Franken.
Die Grundlage des Wechselkurses bildet das W e ch s e l p a r i. Von einem
festen Pari (Münzpari oder Münzparität) zwischen zwei Ländern
kann nur gesprochen werden, wenn beide Länder dasselbe Währungsmetall
haben, oder wenn bei verschiedenem Währungsmetall das Wertverhältnis
zwischen Gold und Silber gleich bleibt. Der innere Wert einer
Münze wird bedingt durch seinen Gehalt an reinem Edelmetall. Da
der Feingehalt durch Münzgesetz vorgeschrieben ist, so läßt sich feststellen,
welche Menge der einen Münzsorte der Menge einer anderen gleichwertig
ist.
Aus 1 kg Fein gold sollen z. B. in Deutschland 2790 RM geprägt werden.
In der Schweiz wurden aus 1 kgMünz gold, das 900 Tausendteile
Feingold enthält, 3100 Fr. geprägt. Mithin ergab sich, da in Deutschland
das Goldäquivalent der Reichsmark, in der Schweiz das Goldäquivalent
des Franken für den Geldwert bestimmend ist, die Gleichung:
2790 RM = 9 Fr. (= 1 kg Feingold);
2970 v 9 81
also: 1 3 r * = 31 000 — jöq
Das Wechselpari zwischen Deutschland und der Schweiz war mithin
100 Fr. —81 RM.
In Schweden waren in 2480 schwedischen Kronen 1 kg Feingold enthalten.
Nach ihrem Geldwerte waren also:
2790 RM — 2480 schwedische Kronen. Demnach
, 2480 V 100
100 RM = —2790— = 88,8888 schwedische Kronen oder
, 2790 X 100
100 schwedische Kronen — —— = 112,50 RM.
Umständlicher ist die Ermittlung der Paritäten von Münzen solcher