Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

9* 
131 
Präparate als künstlich niedergeschlagen aus Körnern von 
gleicher Grösse und Form bestehen, und 2. dass beim Kochen 
von natürlichem Kryolith in Wasser das letztere neutral 
reagiert, während der wässerige Auszug der Ersatzstoffe für 
das Kryolith stets entweder sauer oder alkalisch reagiert 
(C. 07, Nr. 21 078). 
Das Zolldepartement gibt bekannt, dass Ortho- 
sulfamidobenzoin-Säure als nicht besonders ge 
nanntes chemisches Produkt nach Art. 112, P. 9, des Tarifs 
zu verzollen ist, doch sind in Hinblick darauf, dass diese 
Säure, wenn sie bis zu 180° C erhitzt wird, leicht und völlig 
in Anhydrid übergeht, das Saccharin darstellt, beim Durchlass 
und Verkauf dieses Produkts dieselben Beschränkungen und 
Bedingungen anzuwenden, die für Saccharin festgesetzt sind 
(C. 07, Nr. 30 891). 
Durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1906, Nr. 10060, 
ist das Tafelsalz C e r e b o s , das seiner chemischen Zu 
sammensetzung nach Kochsalz mit einer Beimischung von 
phosphorsauren und schwefelsauren Salzen ist, als ein nicht 
besonders genanntes chemisches Produkt (Art. 112, P. 9 des 
geltenden Tarifs) anerkannt (C. 09, Nr. 5962, P. 15). 
Durch Beschluss des Medizinalrats vom 2. Juni 1909, 
Nr. 546, ist Fluorammoniumsalz (in Tablettenform) 
zu Desinfektionszwecken unter Verzollung nach Art. 112, 
P. 9, des Tarifs zur Einfuhr zugelassen worden; gleichzeitig 
ist bestimmt, dass F1 u o r a m m o n zu den stark wirken 
den Stoffen zu rechnen und in das Verzeichnis B aufzu 
nehmen ist (C. 09, Nr. 22 102). 
A z e t i n , ein Gemisch von Essigäthern des Glyzerin — 
nach Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804). 
Masse zur Herstellung von Zahnabdrücken 
(Stent’s), aus Wachs und Galipot, für den zahnärztlichen 
Gebrauch, gefärbt — nach Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804). 
Hydroschwefligsaures Natrium — nach 
Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804). 
Mortaphis, ein Mittel zur Vernichtung von Parasiten 
der Bäume, eine Lösung von Nikotin und ätherischen Oelen 
in Spiritus und Terpentinöl — nach Art. 112, P. 9 (C. 10, 
Nr. 520). 
Sterilisiertes V a s e 1 i n ist als nicht besonders genanntes 
pharmazeutisches Erzeugnis nach Art. 112, P. 9, des Tarifs 
zu verzollen (C. 10, Nr. 26 169). 
Acetylsalicylsäure wurde in zwei Fällen durch 
die Entscheidungen des Zolldepartements dem Art. 112, P. 9, 
zugezählt. Immerhin dürfte sich vorkommendenfalls stets 
eine Verzollung unter Akzidentien empfehlen. 
Laut Privat-Mitteilungen wird Bromammonium 
nach Art. 112, P. 9, tarifiert. 
113. Zusammengesetzte Arzneien*) und dosierte Prä 
parate : 
*) Das hier im russischen Zolltarif gebrauchte Wort 
„Ljekarstwo“ hat eine weitere Bedeutung als das Wort 
„Arznei“ und entspricht mehr dem Begriffe des Wortes 
„Heilmittel“.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.