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Präparate als künstlich niedergeschlagen aus Körnern von
gleicher Grösse und Form bestehen, und 2. dass beim Kochen
von natürlichem Kryolith in Wasser das letztere neutral
reagiert, während der wässerige Auszug der Ersatzstoffe für
das Kryolith stets entweder sauer oder alkalisch reagiert
(C. 07, Nr. 21 078).
Das Zolldepartement gibt bekannt, dass Ortho-
sulfamidobenzoin-Säure als nicht besonders ge
nanntes chemisches Produkt nach Art. 112, P. 9, des Tarifs
zu verzollen ist, doch sind in Hinblick darauf, dass diese
Säure, wenn sie bis zu 180° C erhitzt wird, leicht und völlig
in Anhydrid übergeht, das Saccharin darstellt, beim Durchlass
und Verkauf dieses Produkts dieselben Beschränkungen und
Bedingungen anzuwenden, die für Saccharin festgesetzt sind
(C. 07, Nr. 30 891).
Durch Ukas des Dirigierenden Senats von 1906, Nr. 10060,
ist das Tafelsalz C e r e b o s , das seiner chemischen Zu
sammensetzung nach Kochsalz mit einer Beimischung von
phosphorsauren und schwefelsauren Salzen ist, als ein nicht
besonders genanntes chemisches Produkt (Art. 112, P. 9 des
geltenden Tarifs) anerkannt (C. 09, Nr. 5962, P. 15).
Durch Beschluss des Medizinalrats vom 2. Juni 1909,
Nr. 546, ist Fluorammoniumsalz (in Tablettenform)
zu Desinfektionszwecken unter Verzollung nach Art. 112,
P. 9, des Tarifs zur Einfuhr zugelassen worden; gleichzeitig
ist bestimmt, dass F1 u o r a m m o n zu den stark wirken
den Stoffen zu rechnen und in das Verzeichnis B aufzu
nehmen ist (C. 09, Nr. 22 102).
A z e t i n , ein Gemisch von Essigäthern des Glyzerin —
nach Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804).
Masse zur Herstellung von Zahnabdrücken
(Stent’s), aus Wachs und Galipot, für den zahnärztlichen
Gebrauch, gefärbt — nach Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804).
Hydroschwefligsaures Natrium — nach
Art. 112, P. 9 (C. 09, Nr. 34 804).
Mortaphis, ein Mittel zur Vernichtung von Parasiten
der Bäume, eine Lösung von Nikotin und ätherischen Oelen
in Spiritus und Terpentinöl — nach Art. 112, P. 9 (C. 10,
Nr. 520).
Sterilisiertes V a s e 1 i n ist als nicht besonders genanntes
pharmazeutisches Erzeugnis nach Art. 112, P. 9, des Tarifs
zu verzollen (C. 10, Nr. 26 169).
Acetylsalicylsäure wurde in zwei Fällen durch
die Entscheidungen des Zolldepartements dem Art. 112, P. 9,
zugezählt. Immerhin dürfte sich vorkommendenfalls stets
eine Verzollung unter Akzidentien empfehlen.
Laut Privat-Mitteilungen wird Bromammonium
nach Art. 112, P. 9, tarifiert.
113. Zusammengesetzte Arzneien*) und dosierte Prä
parate :
*) Das hier im russischen Zolltarif gebrauchte Wort
„Ljekarstwo“ hat eine weitere Bedeutung als das Wort
„Arznei“ und entspricht mehr dem Begriffe des Wortes
„Heilmittel“.