fullscreen : Währung und Handel

15*

Hall,  E«  sclieiiit,  dass  man  sicli  zuerst  darauf  beschränkte,  den
Feingehalt  zu  bestätigen;  denn  die  ältesten  auf  uns  gekommenen ­
  Glänzen  sind  in  einer  AVeise  geprägt,  dass  gegen  die
A^erkürziing  des  Gewichts  durchaus  keine  Sicherheit  geboten
war.  Es  waren  Blechstücke,  die  auf  einer  Seite  den  Stempel
trugen,  rings  um  denselben  aber  so  viel  freien  Baum  Hessen,
dass  sie  recht  gut,  ohne  den  Stempel  im  Geringsten  zu  berühren, ­
  auf  die  Hälfte,  ja  auf  den  vierten  Theil  ihres  Gewichtes ­
  durch  Beschneiden  und  Abschaben  reducirt  werden
konnten.  Diese  Stempel  unterscheiden  sich  nicht  wesentlich
von  den  Stempeln  der  heutigen  Ihinzirungsämter  und  sie  werden,
wenn  sie  vielleicht  auch  anfangs  von  der  Staatsgewalt  in  der
Absicht  aufgeprägt  wurden,  den  Werth  sicherzustellen,
schliesslich  im  Verkehre  doch  nur  als  Beglaubigungszeichen
des  Feingehalts  angesehen  worden  sein.  Später  erst  sorgte
man  dafür,  durch  zweckentsprechende  Abstempelung  auf  beiden
Seiten  und  über  die  ganze  Fläche  auch  das  Gewicht  sicherzustellen, ­
  und  von  diesem  Alómente  erst  dürfte  die  AVage  aus
dem  Geld  verkehre  der  Culturnationen  verschwunden  sein.  Ein
festes  Verhilltniss  der  einzelnen  Alünzen  zu  einander,  überhaupt
ein  bestimmter  Alünzfuss,  wurde  aber  trotzdem  ursprünglich
wohl  bei  keiner  Nation  festgesetzt.  Der  Staat  beschränkte  sich
darauf,  durch  seine  Autorität  zu  beglaubigen,  dass  ein  gestempeltes ­
  Aleta  11  stück  eine  bestimmte  Zahl  Gewichtseinheiten
und  einen  bestimmten  Feingehalt  besässe  ;  er  prägte  auch  wohl,
um  den  verschiedenartigen  Verkehrsbedürfnissen  zu  genügen,
Geldstücke  von  kostbarem  und  minder  kostbarem  Aletalle,  überliess
  es  aber  gänzlich  dem  freien  Ermessen  jedes  Einzelnen,
zu  berechnen,  wie  viel  von  den  Alünzen  des  einen  Stoffes  für
die  des  anderen  in  Handel  zu  geben  seien.  Hier  zeigte  sich
jedoch  wieder  der  Uebelstani,  dass  die  Umrechnung  der  Alünzen
aus  unedlem  Aletalle  gegen  ihr  Aequivalent  in  Gold-  oder  Silberstücken ­
  grossen  Schwankungen  und  Irrungen  unterworfen  war.
Trotz  dieses  Gebrechens  bestehen  derartige  Geldsysteme  auch
h(*ute  noch  an  manchen  Orten,  allerdings  nicht  absichtlich  durch
ii’gend  eine  Gesetzgebung  herbeigeführt  und  sanctionirt,  wohl
aber  dadurch  entstanden,  dass  im  Verkehre  verschiedene  Geldsorten ­
  verschiedener  fremder  Völker  herrschend  geworden  sind
und  zwischen  den  einzelnen  Stücken  ein  übersichtliches  AVertli-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.