Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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3. Dynamo-elektrische Maschinen und Elektro 
motoren jeder Art, elektrische Transformatoren, 
für das Pud 8,50 R 
Die Tarifierung von Elektromotoren, die auf 
ihrer Achse eine Ventilationseinrichtung haben, nach Art. 167, 
P. 3, ist durch Ukas des Dirigierenden Senats vom Jahre 
1908, Nr. 4828 gebilligt worden (C. 09, Nr. 5962, P. 29). 
Staubreinigungs-Apparate aus Eisen mit 
Elektromotor — der Apparat nach Art. 167, P. 1 lit. a; der 
Motor — nach Art. 167, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 
Elektromagnetische Maschinen, wie 
Elektromotoren — nach Art. 167, P. 3 (C. 09, Nr. 34 804). 
4. landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, 
ohne Dampfmotoren, nicht besonders genannt; 
Modelle derselben, für das Pud 1,05 R 
4. Vertragsgemäss: Für das Pud 0,75 R 
Durch einen vom Einanzminister bestätigten Beschluss 
der Tarifkommission vom 13. Mai 1894, Nr. 21, ist bestimmt 
worden, nach Art. 167, P. 4, des Tarifs durchzulassen 1 ): 
I. Landwirtschaftliche Maschinen und 
Geräte, welche dienen: a) zur Bearbeitung und Vor 
bereitung des Bodens für Felder, Gemüse- und Obstgärten; 
b) zum Säen selbst und zum Setzen von Knollen; c) zum 
Abernten und Einheimsen der Bodenerzeugnisse; d) zum 
Trennen der Samen von den Stengeln und zur Behandlung des 
Kornes, und ihm die Gestalt zu geben, in der es in den Handel 
kommt; e) zur anfänglichen Bearbeitung von Faserpflanzen; 
f) zur Pflege von Bäumen und Sträuchern und g) zum Aus 
roden von Wurzeln. Zu diesen Kategorien landwirtschaftlicher 
Maschinen und Geräte sind zu zählen: Hakenpflüge, Pflüge, 
Schnellpflüger (Kultivatoren und Exstirpatoren), Saat 
pflüge, Häufelpflüge, Schuffel- und Jätpflüge, Schollen 
brecher, Wiesenhobeln, Kartoffelpflüge, Vorspann-Acker 
walzen, Düngerstreumaschinen, Eggen, Säemaschinen, Kar 
toffelsetzer, Erntemaschinen, Halmsammler, Garbenbinder, 
Mähmaschinen, Heuwender, Vorspann- und Handrechen (auf 
Rädern), Heusammler, Schoberhäufer, Kartoffel- und Rüben 
heber, Dreschmaschinen, Zuführer und Elevatoren für Dresch 
maschinen, Windigungsmaschinen, Sortiermaschinen, Hirse 
schälmaschinen, Schüttelsiebe (geneigte Siebe zum Sortieren 
von Flachssamen), Kornreinigungs- und Darrmaschinen, 
Kornsiebe, Strohschüttler, Kleereiben, Maschinen zum Ab 
trennen der Flachsköpfe, Flachs- und Hanfbrecher, Gins 
(Maschinen zum Entkapseln der Baumwollenfrucht), Maschinen 
und Apparate zum Besprühen von Rebstöcken, Obstbäumen 
und Sträuchern, Apparate zum Fangen schädlicher Tiere 
und Rodeapparate jeder Art. 
') Bei der Anwendung dieses Zirkulars muss berücksichtigt 
werden, dass einige der in ihm aufgeführten Maschinen und 
Apparate durch ein späteres Gesetz in P. 6 (des Art. 167) 
genannt und demgemäss verzollt werden.
	        
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