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mehr als .25 v. H. ihres Gewichts ent
haltend, für das Pud 4,20 Ji
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1907, Nr. 8227
ist die Tarifierung von Drahtziehbrettern, die Teile
von Apparaten zur Herstellung von Draht bilden, nach
Art. 167, P. 7 lit. b, des Tarifs als richtig anerkannt worden
(C. 09, Nr. 6962, P. 28).
Die Tarifierung der Schöpfeimer einer Erdbagger
maschine nach Art. 167, P. 7, des Tarifs ist laut Ukas des
Dirigierenden Senats vom Jahre 1908, Nr. 10 656 richtig
(C. 09, Nr. 5962, P. 31).
8. Reserveteile von Maschinen und Apparaten,
ausser den besonders genannten, mit den Ma
schinen und Apparaten zusammen eingeführt,
aus Kupfer und Kupferlegierungen, oder bei denen
das Kupfer und die Kupferlegierungen mehr als
25 v. H. des Gewichts jedes einzelnen Teils aus
machen, für das Pud 9,— R
8. Vertragsgemäss: Ersatzteile für Maschinen
und Apparate, nicht besonders genannte, mit den
Maschinen und Apparaten zusammen eingeführt,
aus Kupfer oder Kupferlegierungen, einschliesslich
solcher, bei denen das Kupfer oder seine Legierungen
mehr als 25 v. H. ihres Gewichts ausmachen, für
das Pud 8,— 1?
9. Reserveteile von Maschinen und Apparaten,
mit den Maschinen und Apparaten zusammen ein
geführt, aus Gusseisen, Schmiedeeisen und Stahl,
auch in Verbindung mit Kupfer im Betrage von
nicht mehr als 25 v. H. des Gewichts jedes ein
zelnen Teils:
a) mit den unter P. 1 lit. a dieses Artikels
genannten Maschinen eingeführt, für das
Pud 2,55 R
a) Vertragsgemäss: Für das Pud .... 2,10 Ji
b) mit den unter P. 1 lit. b dieses Artikels
genannten Maschinen eingeführt, für
das Pud 3,65 R
b) Vertragsgemäss: Für das Pud .... 3,20 II
c) mit den unter P. 1 lit. c dieses Artikels
genannten Maschinen eingeführt, für
das Pud 4,65 R
c) Vertragsgemäss: Für das Pud .... 4,20 II