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Mit Vorrichtungen zum Einpumpen von Luft oder zur
Mitnahme von komprimierter Luft versehene Gesichts
masken für Feuerwehrleute sind nach Art. 167,
die dazu gehörigen Röhren dagegen nach ihrem Material zu
verzollen (C. 03, Nr. 11 770).
Als Bestandteile von Maschinen, sowohl landwirtschaft
lichen wie allen anderen, gelten Riemen nur dann, wenn
sie zur gegenseitigen Uebertragung der Bewegung zwischen
den einzelnen, unmittelbar zum Bestände der Maschinen ge
hörenden Teilen dienen; diese Riemen müssen unbedingt
entsprechend der Entfernung zwischen den Achsen der
Maschine, für die sie bestimmt sind, an ihren Enden zusammen
genäht sein oder eine Vorrichtung zur Befestigung der Enden
im Verhältnis zu diesen Entfernungen haben (C. 05, Nr. 4216).
Bei der Prüfung der Berichte der Zollämter über die
Tarifierung von Maschinen und Apparaten sowie Teilen davon
entstehen im Zolldepartement häufig Zweifel, was für Teile
von Maschinen oder Apparaten eigentlich eingeführt
worden sind, in welcher Beziehung sie zueinander stehen und
wegen welcher Maschinenteile oder Apparate die Kaufleute
Einspruch erheben, wobei zur völligen Klarstellung von den
Zollämtern ergänzende Angaben und Erläuterungen eingefordert
werden müssen, die nicht immer geliefert werden können,
weil die Ware inzwischen abgelassen ist und andere Angaben
über die Zusammensetzung der strittigen Ware im Zollamte
nicht vorhanden sind. Diese Unklarheiten entstehen dadurch,
dass von den Kaufleuten häufig Zeichnungen von Maschinen
vorgelegt werden, die so unvollständig und schematisch sind,
dass sie keine klare Vorstellung von der Ware geben, und
ferner dadurch, dass in den Berichten der Zollämter und in
den Vermerken der sachverständigen Mechaniker auf den
Rissen und Zeichnungen nicht ausführlich und deutlich genug
angegeben wird, was von dem auf der Zeichnung Dargestellten
im Zollamt eingetroffen ist, wegen welchen Teils der Ware
Einspruch erhoben wird und wie dieser oder jener Teil vom
Zollamt eingelassen worden ist.
Zur Vermeidung derartiger Unklarheiten, -welche die
Erledigung der Entscheidung über die Tarifierung verzögern
oder es überhaupt unmöglich machen, solche Fragen sachlich
zu prüfen, ist es wünschenswert, dass die Kaufleute in Fällen,
wo die in Art. 454 des Zollreglements geforderten Muster der
Waren gemäss § 119 der allgemeinen Dienstanweisung vom
29. Mai 1904 durch Risse und Zeichnungen ersetzt werden
können, für Vorlegung solcher Zeichnungen
und Risse sorgen, auf denen alle charak
teristischen Einzelheiten des äusseren
und inneren Baues der Maschine, des Ap
parats usw. abgebildet sind und die auf
jeden Fall eine k 1 a r e V o r s t e 11 u n g von der
technischen Bedeutung der strittigen Ge
genstände geben.
Die Zollämter haben bei der Einreichung von Berichten
mit Rissen und Zeichnungen an Stelle von Mustern folgende
Vorschriften zu beobachten:
1. Falls auf der Zeichnung irgend welche Teile (Riemen,
Maschinentücher, Röhren, Bolzen usw.) fehlen, die als charak-