Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Papier mit Wachs, Paraffin und anderen 
ähnlichenStoffendurchtränkt, fürdasPud 13,20 R 
f) Zigarettenpapier, weiss und farbig (in 
Büchelchen und Rollen eingeführt, zu 
sammen mit den Umschlägen und den 
inneren Ringen); dünnes Kopierpapier, 
dünnes Einschlagepapier (Seidenpapier 
oder chinesisches), sowie Papier jeder 
Art, welches nicht in der Masse, 
sondern auf einer oder auf beiden Seiten, 
auch mit weisser Farbe, gefärbt ist, 
ausser dem besonders genannten; licht 
empfindliches Papier, für das Pud . . 16,— R 
f) Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915 (und 
Fr.): Für das Pud 12,— II 
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 8302, 
ist Papier ohne Verzierungen, das auf der einen 
Seite mit einer Schicht Gummi bedeckt ist, richtig nach 
Art. 177, P. 2 lit. f, des Tarifs zu verzollen (C. 09, Nr. 5962, 
P. 40). 
Papier auf einer Seite marmorähnlich ge 
färbt — nach Art. 177, P. 2 lit. f (C. 09, Nr. 34 804). 
Scheckbücher mit Verzierungen sind nach P.3; ohne 
Verzierungen — nach den entsprechenden literas des P. 2 des 
Art. 177 zu verzollen (C. 00, Nr. 25 546). 
Als „nicht besonders genanntes Papie r“, 
das nach P. 2 lit. b des Art. 177 des europäischen Tarifes 
und nach den Art. 28 der Gruppe 3 des Tarifes für finnländische 
Waren durchzulassen ist, zum Unterschied von den feinen 
Papiersorten, wie Zigaretten-, Kopier- und dünnes Einschlag 
papier, ist anzusehen: weisses oder farbiges (in der Masse 
gefärbtes) Papier in Gewicht von nicht weniger als 22 g 
pro Quadratmeter, sowie Papier niederer Qualität (aus grauer 
Papiermasse, sogenanntes Flaschenpapier), wenn es auch 
weniger als 22 g pro Quadratmeter wiegt. Papier aus Papier 
masse guter Qualität im Gewicht von weniger als 22 g pro 
Quadratmeter ist zu den feinen Papiersorten: Seiden-, Kopier 
und Zigarettenpapier zu rechnen, die sub. P. 2 lit. f des 
Art. 177 des europäischen Tarifs und des Art. 29 der Gruppe 3 
des Tarifes für Waren finnländischer Herkunft aufgeführt 
sind (C. 07, Nr. 228). 
3. Papier und Pappe, verziert durch Ver 
goldung, Versilberung, Bronzierung, Ein 
pressungen, Ausschlagen (in Spitzen), mit Mustern- 
Zeichnungen, Bildern, Bordüren, Wappen, Namens, 
zügen; Abziehbilder; Papierwaren, wie: Brief 
umschläge, Blumen, Schablonen zum Zeichnen,
	        
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