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Papier mit Wachs, Paraffin und anderen
ähnlichenStoffendurchtränkt, fürdasPud 13,20 R
f) Zigarettenpapier, weiss und farbig (in
Büchelchen und Rollen eingeführt, zu
sammen mit den Umschlägen und den
inneren Ringen); dünnes Kopierpapier,
dünnes Einschlagepapier (Seidenpapier
oder chinesisches), sowie Papier jeder
Art, welches nicht in der Masse,
sondern auf einer oder auf beiden Seiten,
auch mit weisser Farbe, gefärbt ist,
ausser dem besonders genannten; licht
empfindliches Papier, für das Pud . . 16,— R
f) Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915 (und
Fr.): Für das Pud 12,— II
Laut Ukas des Dirigierenden Senats von 1908, Nr. 8302,
ist Papier ohne Verzierungen, das auf der einen
Seite mit einer Schicht Gummi bedeckt ist, richtig nach
Art. 177, P. 2 lit. f, des Tarifs zu verzollen (C. 09, Nr. 5962,
P. 40).
Papier auf einer Seite marmorähnlich ge
färbt — nach Art. 177, P. 2 lit. f (C. 09, Nr. 34 804).
Scheckbücher mit Verzierungen sind nach P.3; ohne
Verzierungen — nach den entsprechenden literas des P. 2 des
Art. 177 zu verzollen (C. 00, Nr. 25 546).
Als „nicht besonders genanntes Papie r“,
das nach P. 2 lit. b des Art. 177 des europäischen Tarifes
und nach den Art. 28 der Gruppe 3 des Tarifes für finnländische
Waren durchzulassen ist, zum Unterschied von den feinen
Papiersorten, wie Zigaretten-, Kopier- und dünnes Einschlag
papier, ist anzusehen: weisses oder farbiges (in der Masse
gefärbtes) Papier in Gewicht von nicht weniger als 22 g
pro Quadratmeter, sowie Papier niederer Qualität (aus grauer
Papiermasse, sogenanntes Flaschenpapier), wenn es auch
weniger als 22 g pro Quadratmeter wiegt. Papier aus Papier
masse guter Qualität im Gewicht von weniger als 22 g pro
Quadratmeter ist zu den feinen Papiersorten: Seiden-, Kopier
und Zigarettenpapier zu rechnen, die sub. P. 2 lit. f des
Art. 177 des europäischen Tarifs und des Art. 29 der Gruppe 3
des Tarifes für Waren finnländischer Herkunft aufgeführt
sind (C. 07, Nr. 228).
3. Papier und Pappe, verziert durch Ver
goldung, Versilberung, Bronzierung, Ein
pressungen, Ausschlagen (in Spitzen), mit Mustern-
Zeichnungen, Bildern, Bordüren, Wappen, Namens,
zügen; Abziehbilder; Papierwaren, wie: Brief
umschläge, Blumen, Schablonen zum Zeichnen,