des muß dann räumlich von der des alten getrennt und auf die durchzuschreibende
Seite gebracht werden. Beispiel:
alter Kontenstand! neuer Kontenstand
CM (a HA SE Ha
378 .
1.569 417
37.824 38.976
5.904 | 6.658
1.029 275
x 125
. 36 ı 180
38.976 . 38.760 .
. 3.715 . 3.230
906 . . .
38.760 . 39.666 '
| 94 |
1.046 h 303
. 3.230 3.973
94 124
849 439
1.142 , 417
. 15
6.658 7.282
428 | 816
39.666 39.282
625 621
126 221
39.282 39.187
937
. 1.240
2.169 2.210 |
2.610 1.310
624 300
219.414 9.169 | 218.183 | 177,988
9.169 | 219.414
ı 227.352 |‘ 227.352 |
Da eine monatliche Abstimmung zwecks Eintrags in das Sammelbuch
ohnehin erfolgen muß, so kann man auch diese laufende
Kontenstandskontrolle auf die Fremdkonten beschränken. Die Spalte
„Kontenstand“ im Grundbuch wird dann zu einer Spalte '„Fremdkontenstand“;
sie prüft nur die Fremdkonten, indem sie seitenweise
mit dem Saldo der Spalte „Fremdrechnung‘“ verglichen wird. Beispiel:
(Beispiel siehe Seite 100)
Behufs Vergleichs der Spalte „Eigenrechnung‘“ mit der Spalte
„Fremdrechnung‘“ müssen die auf der linken Seite befindlichen Zahlungswerte
usw.-Posten in Berücksichtigung gezogen werden.
Statt eines Grundbuches können natürlich auch mehrere gebraucht
werden, z. B. ein Grundbuch für die Zahlungswerte, ein
anderes für die Handelswerte. Diese letzteren können wieder zerlegt
werden in ein Grundbuch für die eingehenden und ein anderes
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