Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Tauroggen  gegenüber  Tilsit,
Wirballen  gegenüber  Eydtkuhnen,
Grajewo  gegenüber  Prostken,
Alexandrowo  gegenüber  |  r ]’j 10rn
Nesehawa  gegenüber  /  ’
Soezypiorno  gegenüber  Skalmierzyce,
unter  der  Bedingung,  dass  auf  diese  Transitabfertigungen  die  russischen  Bestimmungen ­
  Anwendung  finden,  welche  für  Band-  und  Flusstransporte  dieser
Art  nach  vorausgegangener  Sanktion  veröffentlicht  werden  sollten.
Es  wird  andererseits  vorausgesetzt,  dass  die  Befugnis  zur  Abfertigung
von  russischen  Gütern  im  Transit  durch  Deutschland  den  vorbezeichneten  deutschen
Zollämtern  verbleiben  wird.
Eine  gleiche  Befugnis  ist  ebenso  dem  deutschen  Nebenzollamt  I.  Klasse
«i  Preussisch-Herby  beigelegt  worden,  und  diese  Befugnis  wird  ihm  belassen
werden  so  lange,  als  das  russische  Zollamt  I.  Klasse  in  Russisch-Herby  mit  entsprechenden ­
  Befugnissen  ausgestattet  ist.
§  3.
Die  Befugnis  zur  Ueberweisung  von  Waren  unter  Zollkontrolle  an  andere
Aemter  wird  beiderseits  auf  alle  Zollämter  erster  Klasse,  welche  keine  Eisenbahnverbindung ­
  mit  den  Lagerämtern  haben,  ausgedehnt  werden.  Doch  ist  dabei
Bedingung,  dass  solche  Sendungen  den  einschlägigen  Gesetzen  und  Vorschriften
unterworfen  bleiben.

Die  Befugnis  zur  Rücksendung  nicht  verzollter  Waren^  ^ch^^  Z oUland
  wird  —  unter  Voraussetzung  der  ( ^egenseitigk  Hafenplätzen,
ämter  -,  abgesehen  von  den  Aemtern  E^^Tegeben  werden:
noch  folgenden  russischen  Zollämtern  erster  K<-  6
Tauroggen,
Georgenburg,
Nesehawa,
Scczypiorno,
Weruschewo.
§  5.  beiden
Es  besteht  beiderseitiges  Einverständnis,  dass  d'  ^ ugna hme  der  Sonn-Länder
  an  allen  Tagen  des  Jahres  geöffnet  blei  ,
tage  und  der  nachbezeichneten  Festtage:  B

A.  In  Russland.
Kakp  Kaiserlichen  Hauses:  Die  Geburts-  und  Namenstage  Ihrer
fürsten  Tk  '  Hajestäten  und  Seiner  Kaiserlichen  Hoheit  des  Gross-Krönung
  lron ^°^g crs >  die  Jahrestage  der  Thronbesteigung  und  der
donnerst^ 6  E®jte:  Freitag  und  Sonnabend  der  Karnevalswoche,  Gründienstag
  Karfreitag  und  Karsamstag,  Ostermontag  und  Osterer
  Himmelfahrtstag  und  Pfingstmontag.
            
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