thumbs : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

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Grosse  Gilde.

H.  Pastores;  ausz  der  Schulen  der  Rector,  Conrector  und  Cantor,
die  sembtliche  H.  Elterleute  und  Eltisten.
10.  Die  Gerdesmennere  mügen  ein  jeder  auff  denselben  tagk
vonn  ihren  Freunden  nicht  über  drey  bitten,  weiln  sie  nicht  können
geseczet  werden.
11.  Wenn  aber  keine  Trüncke  gehalten  werden,  und  Gerdes
leute  verbanden,  müssen  dieselbe  darumb  nicht  still  siezen,  sond
auff  Behebung  der  Elterleute  und  Eltisten  die  Gästerey  auszrichten
nebst  dem  Bier  auff  ihren  Unkosten,  oder  aber  ann  derselben  Ste  J
dem  Gildestuben  zum  Besten  sich  mit  ein  Stück  Geldes  abfm  ^n

12.  Im  Fall  aber  Altersleute  und  Eltisten  keine  Gerdeszleut^
haben,  so  stehet  es  bey  ihnen,  durch  den  Chemmerer  drey
vier  Tonne  Bier  einzulegen  und  zwey  Gerichte  dabey  zu
damit  sie  Gildestubengebreuche  unterhalten,  Rechnunge  einnehm^  ^
Richtigkeit  machen  und  hinter  ihnen  lassen  mügen,  welches
alle  Vastelabendt  geschehen  soll.
13.  Wenn  Trüncke  gehalten  werden,  so  wirt  das  Bier  9  od^
IO  Tage  fur  Vastelabendt  in  der  Brautkammer  eingeschmcc
worzu  der  Chemmerer  auff  Befehlig  der  Elterleute  ein  oder
(Berichte  schaffen  musz,  und  wird  alszdann  angeordnet  und
Chemmerer  anbefohlen,  wie  das  Bier  im  Vastelabendt  lauffen
geschencket  werden  soll,  welche  Unkostung  der  Chemmerer  ‘
die  allgemeine  Trunckunkostung  berechnet.  ^
14.  Wenn  man  Trüncke  heit,  so  soll  der  wortführende''
Alterman  selbstander  mit  seiner  Antecessoren  oder  der
einem  am  Sonnabendt  bitten  die  Hernn  des  gantzen  Rahts,
Herrn  des  ehrwirdigen  Ministerii,  die  H.  Collegen  der  Schulen,
Hern  Doctores  Medicinae  und  Juris  auch  sonsten  ander  hohe
sonen  und  Officianten.
15.  Wirtt  den  Eltisten  durch  den  Knecht  angesage
folgenden  Sontages  darnach,  welcher  ist  der  Sontag  f^r
Vastelabendt,  das  sie  nach  altem  (lebrauch  erscheinen
Glocke  9  Steven  zu  halten  und  sich  über  alle  Puncta  zu  bered
woll  der  ganczen  Bürgerschaft.
t
16.  Des  Sonnabents  oder  Sontages  fur  dem  Vastela
der  wortführender  Bürgermeister  auff  Anhalten  der
„n«prm  Gildestuben  Knechte  einen  Diener  mit  den  KüchenbrU
            
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