22
weise in hinreichend abgemessenen Zwischenräumen bewirkt werden
wird.
(Vergl. die vorstehende Notiz „Aus dem Notenwechsel betreffend die
Anwendung des Handelsvertrages auf Finnland“.)
Schlussprotokoll
der deutsch-russischen Konferenz Berlin 1896/97 vom 9. Februar 1897
gemäss Ziffer 4 des Protokolls vom 28./15. Juli 1904.
Deutsche und russische Delegierte sind im Aufträge ihrer Regierungen
zu einer Konferenz zusammengetreten, um gewisse auf die Auslegung und die
Ausführung des zwischen Deutschland und Russland abgeschlossenen Handels
vertrages bezügliche Fragen einer Prüfung zu unterziehen.
Nachdem diese Delegierten zu gedachtem Zweck in einer Reihe von Sitzungen
über die Einzelheiten dieser Fragen verhandelt haben, sind die Unterzeichneten,
die hierzu von ihren Regierungen mit gehöriger Ermächtigung versehen worden
waren, übereingekommen, in dem gegenwärtigen Protokoll die Ergebnisse der
Verhandlungen der Konferenz festzulegen, wie folgt:
I.
Veterinärfragen.
(Absätze 1 bis 3 sind aufgehoben.)
Für den Augenblick hat die deutsche Regierung sich darauf beschränken
müssen, die Zulassung einiger Erleichterungen und Ausnahmen hauptsächlich
zu Gunsten der Grenzverkehrsbeziehungen herbeizuführen, nämlich:
1. (Mit Rücksicht darauf, dass die Grenzbewohner die autonome Ver
günstigung gemessen, aus Russland bis zu 2 kg Fleisch pro Person zoll
frei einzuführen, sind Verordnungen veröffentlicht worden, durch welche
innerhalb der Grenzen dieser Vergünstigung die Zulassung von rohem
Schweinefleisch gestattet wird. Doch wird dieses Zugeständnis nur
unter der Bedingung gemacht, dass die russischen Behörden wirksame
Beihilfe zur Verhinderung von Missbräuchen leisten, welche aus diesem
Zugeständnis entstehen könnten. [Aufgehoben.])
Unter denselben Bedingungen und für dieselbe Dauer ist dieses
Zugeständnis auf den in § 8 des vierten Teils des Schlussprotokolls
zu dem zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Handelsverträge
erwähnten Mundvorrat der Arbeiter ausgedehnt worden.
2. Die Deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, dass in den Grenz
bezirken die Zahl der mit der Untersuchung der Pferde betrauten Tier
ärzte bezw. die Anzahl der Untersuchungen selbst vermehrt, und dass,
soweit möglich, an denjenigen Orten, für welche das Bedürfnis durch
die Russische Regierung nachgewiesen wird, in beiderlei Beziehung
Vorsorge getroffen werde. Die Untersuchung soll dahin erleichtert
werden, dass sie auch während der vier Wochen, die auf die letzte Unter
suchung folgen, stattfinden kann, und dass von jeder Untersuchung
ab eine neue Frist von vier Wochen läuft.
Die neuerdings veröffentlichte Ergänzung zum deutschen amt
lichen Warenverzeichnis kommt dem von seiten der Russischen Re
gierung mit Bezug auf den Futtervorrat geäusserten Wunsche ent
gegen.