Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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weise in hinreichend abgemessenen Zwischenräumen bewirkt werden 
wird. 
(Vergl. die vorstehende Notiz „Aus dem Notenwechsel betreffend die 
Anwendung des Handelsvertrages auf Finnland“.) 
Schlussprotokoll 
der deutsch-russischen Konferenz Berlin 1896/97 vom 9. Februar 1897 
gemäss Ziffer 4 des Protokolls vom 28./15. Juli 1904. 
Deutsche und russische Delegierte sind im Aufträge ihrer Regierungen 
zu einer Konferenz zusammengetreten, um gewisse auf die Auslegung und die 
Ausführung des zwischen Deutschland und Russland abgeschlossenen Handels 
vertrages bezügliche Fragen einer Prüfung zu unterziehen. 
Nachdem diese Delegierten zu gedachtem Zweck in einer Reihe von Sitzungen 
über die Einzelheiten dieser Fragen verhandelt haben, sind die Unterzeichneten, 
die hierzu von ihren Regierungen mit gehöriger Ermächtigung versehen worden 
waren, übereingekommen, in dem gegenwärtigen Protokoll die Ergebnisse der 
Verhandlungen der Konferenz festzulegen, wie folgt: 
I. 
Veterinärfragen. 
(Absätze 1 bis 3 sind aufgehoben.) 
Für den Augenblick hat die deutsche Regierung sich darauf beschränken 
müssen, die Zulassung einiger Erleichterungen und Ausnahmen hauptsächlich 
zu Gunsten der Grenzverkehrsbeziehungen herbeizuführen, nämlich: 
1. (Mit Rücksicht darauf, dass die Grenzbewohner die autonome Ver 
günstigung gemessen, aus Russland bis zu 2 kg Fleisch pro Person zoll 
frei einzuführen, sind Verordnungen veröffentlicht worden, durch welche 
innerhalb der Grenzen dieser Vergünstigung die Zulassung von rohem 
Schweinefleisch gestattet wird. Doch wird dieses Zugeständnis nur 
unter der Bedingung gemacht, dass die russischen Behörden wirksame 
Beihilfe zur Verhinderung von Missbräuchen leisten, welche aus diesem 
Zugeständnis entstehen könnten. [Aufgehoben.]) 
Unter denselben Bedingungen und für dieselbe Dauer ist dieses 
Zugeständnis auf den in § 8 des vierten Teils des Schlussprotokolls 
zu dem zwischen beiden Ländern abgeschlossenen Handelsverträge 
erwähnten Mundvorrat der Arbeiter ausgedehnt worden. 
2. Die Deutsche Regierung wird dafür Sorge tragen, dass in den Grenz 
bezirken die Zahl der mit der Untersuchung der Pferde betrauten Tier 
ärzte bezw. die Anzahl der Untersuchungen selbst vermehrt, und dass, 
soweit möglich, an denjenigen Orten, für welche das Bedürfnis durch 
die Russische Regierung nachgewiesen wird, in beiderlei Beziehung 
Vorsorge getroffen werde. Die Untersuchung soll dahin erleichtert 
werden, dass sie auch während der vier Wochen, die auf die letzte Unter 
suchung folgen, stattfinden kann, und dass von jeder Untersuchung 
ab eine neue Frist von vier Wochen läuft. 
Die neuerdings veröffentlichte Ergänzung zum deutschen amt 
lichen Warenverzeichnis kommt dem von seiten der Russischen Re 
gierung mit Bezug auf den Futtervorrat geäusserten Wunsche ent 
gegen.
	        
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