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Von dem Bruttogewicht werden
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Benennung der Waren
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4. Geschirr und nicht besonders genannte
Töpferwaren aus einfachem
Ton, wenn auch glasiert:
a) ohne Muster und Verzierungen
23
25
b) mit Verzierungen, Malerei und
Bildhauerarbeit
—
23
30
—
—
—
20 1 )
75
Fayence-Waren: 1. weisse und einfarbige,
in der Masse gefärbt,
ohne Verzierungen, wenn auch
mit gegossenen Mustern; 2. dieselben
mit einfarbigen Mustern,
Zeichnungen, Kanten und Rändern;
Fayencewaren, nicht in der
Masse gefärbt
23
23
25 1 )
3. dieselben mit Malerei, Vergoldung
und mehrfarbigen Mustern.
—
50
36
—
—
25 1 )
76
Porzellan waren: 1. Porzellanwaren
(mit Ausnahme der besonders genannten),
weisse und einfarbige,
wenn auch mit farbigen oder
vergoldeten Kanten und Reifen,
aber ohne andere Verzierungen;
Majolika jeder Art, wenn auch
mit geformten Verzierungen . .
*-23
23
►
25 1 )
2. Porzellangeschirr mit Malerei
oder mit farbigen und vergoldeten
Mustern, Arabesken,
Blumen und ähnlichen Verzierungen;
Gegenstände aus
Porzellan und Biscuit zur Ausschmückung
von Wohnzimmern,
weisse und einfarbige, ohne
Malerei, ohne Vergoldung und
ohne Verzierungen aus Kupfer
und Kupferlegierungen ....
41
41
25 1 )
3. Porzellan- und Biscuitgegenstände
zur Ausschmückung von
Wohnzimmern, als: Vasen, Statuetten
u. dergl. Gegenstände,
mit Malerei, Vergoldung, mit
Verzierungen aus Kupfer und
Kupferlegierungen; künstliche
Porzellan- (und auch Fayence-)
Blumen u. dergl. Pflanzenimitationen
und daraus verfertigte
Kränze, Buketts u. dergl., wenn
auch mit Teilen aus anderem
Material
60
45
25 1 )
J ) Auch in Körben.