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Von ilem Bruttogewicht werden
o/o abgezogen:
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Benennung der Waren
Verschied.
Verpackung
Säcke
Flecht
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Drei
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Dop
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169
1. Instrumente, Vorrichtungen und
Apparate: astronomische, opti
sche (ausser den in Art. 170 ge
nannten), physikalische, che
mische, mathematische, geodä
tische und zum Zeichnen; medi
zinische; Zauber- und Pro
jektionslaternen, photographische
Apparate; geographische Globen;
Telegraphen- und Telephon
apparate; elektrische und pneu
matische Glocken
30
3. elektrische Glühlampen: a) in
Passung
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40
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b) ohne Passung
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45
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Lumpen und Papiermasse:
1. Lumpen: b) wollene, auch
Abschnitzel von wollenen Ge
weben, die nicht als Muster an
gesehenwerden können (Art.218),
höchstens eine Arschin lang und
einen Werschock breit, in Ballen
2%
•
4. auf chemischem Wege herge
stellte Masse (Zellulose, Masse
aus Lumpen, Stroh, Torf usw.),
trockene, mit einem Wasserge
halt von weniger als 50 v. H.:
in Ballen in Leinwand mit
Reifen
1
177
2. lit. e. Zigarettenpapier nicht in
Büchelchen
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27
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180
Seide: 1. Kokons, in Ballen . . .
3
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2. Seidenabfälle und Enden von
Seidenfäden jeder Art, unge
kämmt, in Ballen
3
3. Seidenwatte oder gekämmte Sei
denabfälle, gefärbt und unge
färbt, in Ballen
2y 2
4. Rohseide oder Grege, in Ballen
2%
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181
Wolle und Flaumhaar, ungekämmt,
ungesponnen: 1. ungereinigt und
gewaschen, ungefärbt; Kämm
linge, Enden und Abfälle, unge
färbt, auch kardätscht, in Ballen
iy 2
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