— 430 —
Von ilem Bruttogewicht werden
o/o abgezogen:
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Benennung der Waren
Verschied.
Verpackung
Säcke
Flechtwerk
•43 $
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M
Fasset
Einfache
Doppelte
Dreifache
hi
« j
Doppeltes
169
1. Instrumente, Vorrichtungen und
Apparate: astronomische, optische
(ausser den in Art. 170 genannten),
physikalische, chemische,
mathematische, geodätische
und zum Zeichnen; medizinische;
Zauber- und Projektionslaternen,
photographische
Apparate; geographische Globen;
Telegraphen- und Telephonapparate;
elektrische und pneumatische
Glocken
30
3. elektrische Glühlampen: a) in
Passung
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40
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b) ohne Passung
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45
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176
Lumpen und Papiermasse:
1. Lumpen: b) wollene, auch
Abschnitzel von wollenen Geweben,
die nicht als Muster angesehenwerden
können (Art.218),
höchstens eine Arschin lang und
einen Werschock breit, in Ballen
2%
•
4. auf chemischem Wege hergestellte
Masse (Zellulose, Masse
aus Lumpen, Stroh, Torf usw.),
trockene, mit einem Wassergehalt
von weniger als 50 v. H.:
in Ballen in Leinwand mit
Reifen
1
177
2. lit. e. Zigarettenpapier nicht in
Büchelchen
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27
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180
Seide: 1. Kokons, in Ballen . . .
3
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2. Seidenabfälle und Enden von
Seidenfäden jeder Art, ungekämmt,
in Ballen
3
3. Seidenwatte oder gekämmte Seidenabfälle,
gefärbt und ungefärbt,
in Ballen
2y 2
4. Rohseide oder Grege, in Ballen
2%
—
181
Wolle und Flaumhaar, ungekämmt,
ungesponnen: 1. ungereinigt und
gewaschen, ungefärbt; Kämmlinge,
Enden und Abfälle, ungefärbt,
auch kardätscht, in Ballen
iy 2
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