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zum 1. Juni 1909 amtlich veröffentlicht worden sind. Dabei sind
die Anlagen zu einzelnen Artikeln des Zollreglements im Teile II
zusammengestellt, während die Ausführungsbestimmungen, Dienst
anweisungen, Erläuterungen, Verzeichnisse usw. im Teile III in
systematischer Anordnung wiedergegeben sind.
Besonders hervorheben möchten wir noch das Inhalts
verzeichnis. Wir haben es möglichst ausführlich gestaltet, da
derartige Werke für den praktischen Gebrauch erst dann den
vollen Nutzen haben können, wenn man das Gesuchte schnell
finden kann.
Wie das von uns bearbeitete russische „Zollhandbuch“
sich als ein brauchbares und unentbehrliches Hilfsmittel für den
Handel mit Russland erwiesen hat, so möge auch unser hiermit
der Oeffentlichkeit übergebenes „Zollreglement“ die gleiche freund
liche Aufnahme und weiteste nutzbringende Verwendung finden.
Berlin, im Juni 1909.
Deutsch-Russischer Verein.
Eingetragener Verein.
Der Ausschuss für das Zollreglement:
Hermann Wirth,
Kgl. Geheimer Kommerzienrat,
1. Vorsitzender,
Berlin.
Fritz Gugenheim,
l. Fa. Michels & Cie.,
Kgl. Kommerzienrat, Mitglied der
Handelskammer zu Berlin, Berlin.
Dr. v. Veh,
Rechtsanwalt an den Landgerichten I,
II, III in Berlin, früher Rechtsanwalt
in Riga, ständiger Rechtsbeistand des
Vereins.
Syndikus 31. Busemann,
Geschäftsführendes Mitglied des
Vorstandes.
H. Friedrichs,
Kgl. Kommerzienrat,
2. Vorsitzender,
Potsdam.
Dr. C. Reimarus,
Direktor der chemischen Fabrik auf
Aktien (vorm. E. Schering),
Berlin.
Richard Gebhard.
Vereideter Rechtsanwalt am Gerichts
hof und Kommerzgericht in St. Peters
burg, ständiger Rechtsbeistand des
Vereins.
Dr. jur. Wladimir Landsberg,
Russischer Rechtsanwalt, ständiger
Hilfsarbeiter, Berlin.