Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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zum  1.  Juni  1909  amtlich  veröffentlicht  worden  sind.  Dabei  sind
die  Anlagen  zu  einzelnen  Artikeln  des  Zollreglements  im  Teile  II
zusammengestellt,  während  die  Ausführungsbestimmungen,  Dienstanweisungen, ­
  Erläuterungen,  Verzeichnisse  usw.  im  Teile  III  in
systematischer  Anordnung  wiedergegeben  sind.
Besonders  hervorheben  möchten  wir  noch  das  Inhaltsverzeichnis. ­
  Wir  haben  es  möglichst  ausführlich  gestaltet,  da
derartige  Werke  für  den  praktischen  Gebrauch  erst  dann  den
vollen  Nutzen  haben  können,  wenn  man  das  Gesuchte  schnell
finden  kann.
Wie  das  von  uns  bearbeitete  russische  „Zollhandbuch“
sich  als  ein  brauchbares  und  unentbehrliches  Hilfsmittel  für  den
Handel  mit  Russland  erwiesen  hat,  so  möge  auch  unser  hiermit
der  Oeffentlichkeit  übergebenes  „Zollreglement“  die  gleiche  freundliche ­
  Aufnahme  und  weiteste  nutzbringende  Verwendung  finden.
Berlin,  im  Juni  1909.

Deutsch-Russischer  Verein.
Eingetragener  Verein.
Der  Ausschuss  für  das  Zollreglement:

Hermann  Wirth,
Kgl.  Geheimer  Kommerzienrat,
1.  Vorsitzender,
Berlin.
Fritz  Gugenheim,
l.  Fa.  Michels  &  Cie.,
Kgl.  Kommerzienrat,  Mitglied  der
Handelskammer  zu  Berlin,  Berlin.
Dr.  v.  Veh,
Rechtsanwalt  an  den  Landgerichten  I,
II,  III  in  Berlin,  früher  Rechtsanwalt
in  Riga,  ständiger  Rechtsbeistand  des
Vereins.
Syndikus  31.  Busemann,
Geschäftsführendes  Mitglied  des
Vorstandes.

H.  Friedrichs,
Kgl.  Kommerzienrat,
2.  Vorsitzender,
Potsdam.
Dr.  C.  Reimarus,
Direktor  der  chemischen  Fabrik  auf
Aktien  (vorm.  E.  Schering),
Berlin.
Richard  Gebhard.
Vereideter  Rechtsanwalt  am  Gerichtshof ­
  und  Kommerzgericht  in  St.  Petersburg, ­
  ständiger  Rechtsbeistand  des
Vereins.
Dr.  jur.  Wladimir  Landsberg,
Russischer  Rechtsanwalt,  ständiger
Hilfsarbeiter,  Berlin.
            
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