Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Kap.  XII.
„  XIII.
„  XIV.
„  XV.
„  XVI.
„  XVII.
„  XVIII.
„  XIX.

„  XX.
„  XXI.
III.  Buch.
IV.  Buch.

Kap.  I.
„  II.

V.  Buch.

Kap.  I.
„  II.
„  HI-VI.

  Buch.
Kap.  I.
„  II.
„  HI.
VII.  Buch.

Kap.  I.

i  3

II.

Seite

Besichtigungsbefunde  und  Weg  für  die  Beschwerde  gegen  die
Ergebnisse  der  Warenbesichtigung  (Art.  441—459)  94
Nachbesichtigung  der  Waren  (Art.  460—463)  97
Berechnung  und  Zahlung  des  Zolles  und  der  anderen  Gebühren
(Art.  464—497)  98
Vergünstigungen  bei  der  Zollzahlung  (Art.  498—508)  .  .  .  107
Ueberhebungen  und  Nachforderungen  von  Zoll  und  anderen
Gebühren  (Art.  509—514)  111
Aufbewahrung  der  Waren  (Art.  515—531)  112
Ablassung  der  Waren  (Art.  532—560)  115
Verkauf  der  Waren  in  öffentlicher  Versteigerung  wegen
Nichtzahlung  des  Zolles  und  der  anderweitigen  Gebühren
(Art.  561—591)  122
Wiederausfuhr  von  Waren  (Art.  592—604)  127
Postpakete,  Briefe  und  Kreuzbandsendungen  (Art.  605—647)  130
Die  Ausfuhr  von  Waren  (Art.  648—699)  141—155
Einlass  von  Reisenden.  Vergünstigungen,  die  verschiedenen
Anstalten  und  Personen  gewährt  werden  156—173
Besichtigung  und  Einlass  von  Reisenden  (Art.  700—712)  .  .  156
Vom  Passagiergut  (Art.  713—736)  158
Sendungen,  Pakete  und  Gegenstände,  die  für  den  Kaiserlichen
Hof  sowie  für  Personen  und  Anstalten  eingeführt  werden,
die  besondere  Vergünstigungen  geniessen  (Art.  737—760)  .  167

Von  derUeberfiihrung  von  Waren  und  Gegenständen  aus  einem
russischen  Hafen  in  einen  anderen  174—178
Allgemeine  Bestimmungen  (Art.  761—770)  174
Von  Fahrzeugen,  die  mit  fiskalischem  Proviant  beladen  sind
(Art.  771—777)  176
Von  Fischerbooten  und  anderen  kleinen  Fahrzeugen,  die  an
den  Küsten  der  Ostseegouvernements  und  des  Gouvernements
St.  Petersburg  Schiffahrt  treiben  (Art.  778—782)  177
Von  dem  Handelsverkehr  mit  dem  Grossfürstentum  Finnland  179—191
Von  finnländischen  Waren,  die  aus  Finnland  nach  Russland
eingeführt  werden  (Art.  783—810)  179
Von  russischen  Waren,  die  nach  Finnland  ausgeführt  werden
(Art.  811—817)  187
Allgemeine  Bestimmungen  (Art.  818—832)  188
Besondere  Regeln  betreffend  die  Ein-  und  Ausfuhr  von  Waren
bei  dem  Zollamt  von  Astrachan  und  den  Zollanstalten  des
Kaukasus,  des  Generalgouvernements  von  Turkcstan.  des  Gebietes ­
  von  Ssemipalatinsk  und  Sibiriens  192—217
Von  der  Ein-  und  Ausfuhr  von  Waren  beim  Zollamt  von
Astrachan  (Art.  833—900)  192
Von  der  Ein-  und  Ausfuhr  von  Waren  über  die  Zollanstalten
des  Kaukasus  (Art.  901—932)  205
            
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