Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Zweiter Teil. 
Die Anlagen zu dem Zollreglement. 
Seite 
Anlage zu Art. 17 (Anm. 2). 
Verzeichnis der europäischen und Kolonialwaren, die über die Land 
grenze mit Persien, der Türkei und dem Kaspischen Meere nach 
Transkaukasien eingeführt werden dürfen 277 
Anlage zu Art. 21.. 
Verzeichnis der Waren, die über die Hafennebenzollämter I. Ranges 
des Schwarzen Meeres eingeführt werden dürfen 283 
Anlage zu Art. 83. 
Verzeichnis der Kanzleigebühren für das Abfassen und Niederschreiben 
von Zollurkunden 291 
Anlage zu Art. 468. 
Regeln betreffend den erhöhten Zolltarif 293 
Anlage zu Art. 548 (Anm.). 
Von der obligatorischen Banderolierung von Tee 295 
Anlage zu Art. 666. 
Regeln für die Zollbesichtigung solcher Fabrikate am Herstellungs 
ort und in Warenlagern, die unter Rückerstattung der Probier 
gebühren oder des Zolls für die zu ihrer Herstellung gebrauchten 
Materiahen und Maschinen ins Ausland ausgeführt werden .... 298 
Anlage zu Art. 779. 
Verzeichnis der Waren und verschiedenen Gegenstände, die ohne 
Begleitschein in einem Schiff oder Boot in die Küstendörfer der 
Gouvernements von Esthland, Livland, Kurland und St. Petersburg 
eingeführt werden dürfen 301 
Anlage zu Art. 784. 
I. Verzeichnis finnländischer Waren, die ohne Ursprungszeugnisse 
und zollfrei eingeführt werden dürfen 303 
II. Verzeichnis finnländischer Waren, die zollfrei, jedoch nur gegen 
Vorweisung von Zeugnissen über deren finnländische Herkunft 
nach Russland eingeführt werden dürfen 306 
III. Verzeichnis finnländischer Waren, die mit einem Ausgleichszoll 
belegt sind und nur gegen Nachweis ihres finnländischen Ur 
sprungs eingeführt werden dürfen 310 
Anlage zu Art. 796. 
Verzeichnis finnländischer Waren, die auf dem Seewege nach Russ 
land ohne Deklaration eingeführt werden können 318 
Anlage zu Art. 811. 
Verzeichnis russischer Waren, die bei der Einfuhr nach Finnland 
verzollt werden müssen 319
	        
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