Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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VIII.  Hafenabgaben:  Seite
A.  Am  8.  Juni  1901  Allerhöchst  bestätigtes  Reichsratsgutachten ­
  betreffend  die  Aenderung  der  im  Reich  erhobenen
Hafenabgaben  366
B.  Dienstanweisung  für  die  Erhebung  der  Schiffs-  und  Pudabgabe ­
  durch  die  in  Häfen  belegenen  Zollämter  ....  366—380
IX.  Allgemeine  Dienstanweisung  für  die  Einfuhr  ausländischer
Waren  mit  der  Eisenbahn  381—438
Kap.  I.  Allgemeine  Bestimmungen  381
>f  II.  Die  Ankunft  der  Güterzüge  383
„  III.  Frachturkunden  über  mit  der  Eisenbahn  eingeführte ­
  Waren;  Verfahren  bei  ihrer  Übernahme
und  ihre  weitere  Behandlung  bei  den  Zollämtern  387
„  IV.  Das  Abladen  der  Waren  389
„  V.  Die  Ankunft  der  Personenzüge  395
„  VI.  Die  mit  Personenzügen  eintreffenden  Gepäckstücke  395
„  VII.  Besonderes  Verfahren  für  den  Einlass  des  Gepäcks
und  der  Sachen  von  Reisenden,  die  sich  ins  Binnenland ­
  begeben,  über  die  Grenzzollämter  399
„  VIII.  Die  Abfertigung  der  Züge,  Güter  und  Gepäckstücke ­
  von  den  Grenzstationen  ins  Innere  ....  400
„  IX.  Beförderung  von  Waren  und  Gepäck  aus  den  Einlasszollämtern ­
  nach  anderen  Zollämtern  403
„  X.  Verfahren  beim  Umladen  von  unterwegs  beschädigten ­
  Eisenbahnwagen  413
,,  XI.  Ankunft  der  Waren  beim  Zollamt  des  Bestimmungsortes ­
  416
„  XII.  Zum  Verschliessen  von  Wagen  und  Körben  mit
nicht  verzollten  Waren  dienende  Schlösser  ....  419
„  XIII.  Die  Wiederausfuhr  von  Waren  aus  Binnenzollämtern ­
  mit  der  Eisenbahn  421
Anlagen:
1.  Formular  einer  Eisenbahn-Paketadresse  423—424
2.  Formular  eines  Begleitscheins  425—426
3.  Verzeichnis  der  Zollämter,  nach  denen  Waren  und  Gepäckstücke ­
  aus  Land-  und  Hafengrenzzollämtern  zwecks  Verzollung ­
  übergeführt  werden  können  427
4.  Verzeichnis  der  Waren,  die  aus  den  Einfuhrzollämtern  auch
in  einzelnen  Teilen  einer  mit  einem  Konnossement  eingetroffenen ­
  Partie  zum  Zweck  der  Besichtigung  nach  anderen
Zollämtern  übergeführt  werden  können  433
5.  Gruppierung  der  Waren  nach  Gattungen  zum  Zweck  der
Berechnung  des  Zolls  für  unbesichtigte,  von  der  Eisenbahnverwaltung ­
  nicht  abgelieferte  Güter  433
X.  Bestimmungen  betreffend  die  Zollagenturen  439
            
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