Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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VIII. Hafenabgaben: Seite 
A. Am 8. Juni 1901 Allerhöchst bestätigtes Reichsratsgut 
achten betreffend die Aenderung der im Reich erhobenen 
Hafenabgaben 366 
B. Dienstanweisung für die Erhebung der Schiffs- und Pud 
abgabe durch die in Häfen belegenen Zollämter .... 366—380 
IX. Allgemeine Dienstanweisung für die Einfuhr ausländischer 
Waren mit der Eisenbahn 381—438 
Kap. I. Allgemeine Bestimmungen 381 
>f II. Die Ankunft der Güterzüge 383 
„ III. Frachturkunden über mit der Eisenbahn einge 
führte Waren; Verfahren bei ihrer Übernahme 
und ihre weitere Behandlung bei den Zollämtern 387 
„ IV. Das Abladen der Waren 389 
„ V. Die Ankunft der Personenzüge 395 
„ VI. Die mit Personenzügen eintreffenden Gepäckstücke 395 
„ VII. Besonderes Verfahren für den Einlass des Gepäcks 
und der Sachen von Reisenden, die sich ins Binnen 
land begeben, über die Grenzzollämter 399 
„ VIII. Die Abfertigung der Züge, Güter und Gepäck 
stücke von den Grenzstationen ins Innere .... 400 
„ IX. Beförderung von Waren und Gepäck aus den Ein 
lasszollämtern nach anderen Zollämtern 403 
„ X. Verfahren beim Umladen von unterwegs beschädig 
ten Eisenbahnwagen 413 
,, XI. Ankunft der Waren beim Zollamt des Bestimmungs 
ortes 416 
„ XII. Zum Verschliessen von Wagen und Körben mit 
nicht verzollten Waren dienende Schlösser .... 419 
„ XIII. Die Wiederausfuhr von Waren aus Binnenzoll 
ämtern mit der Eisenbahn 421 
Anlagen: 
1. Formular einer Eisenbahn-Paketadresse 423—424 
2. Formular eines Begleitscheins 425—426 
3. Verzeichnis der Zollämter, nach denen Waren und Gepäck 
stücke aus Land- und Hafengrenzzollämtern zwecks Ver 
zollung übergeführt werden können 427 
4. Verzeichnis der Waren, die aus den Einfuhrzollämtern auch 
in einzelnen Teilen einer mit einem Konnossement einge 
troffenen Partie zum Zweck der Besichtigung nach anderen 
Zollämtern übergeführt werden können 433 
5. Gruppierung der Waren nach Gattungen zum Zweck der 
Berechnung des Zolls für unbesichtigte, von der Eisenbahn 
verwaltung nicht abgelieferte Güter 433 
X. Bestimmungen betreffend die Zollagenturen 439
	        
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