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steht, dass man einem Packen, in welchem der Bruchreis ein
geführt wurde, eine Probe entnimmt, diese in ein kleines
leeres Gefäss, z. B. ein Wasserglas, schüttet und in diesem
Gefäss einige Zeit zusammenrüttelt, so dass alle ganzen
Körner an die Oberfläche der Bruchmasse kommen, die
ganzen Körner vorsichtig ausliest und sowohl diese als auch
den davon befreiten Bruch gesondert abwägt und aus den
so erhaltenen Ergebnissen den Prozentgehalt an ganzen Reis
körnern bestimmt.
Ausserdem fordert das Zolldepartement die Zollämter auf,
etwaige Vorschläge zu machen über ein einfacheres und zweck-
massigeres Verfahren, das zur Vereinfachung der Besichtigung
beitragen und eine richtige Berechnung der Zollgebühren ge
währleisten könnte (C. 96, Nr. 8290).
3. Mehl, Malz und Grütze, jeder Art (mit Ausnahme
von Kartoffelmehl):
1. Mehl und Malz jeder Art, für das Pud
Rohgewicht 0,45 R
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Aus 1.
Malz aller Art, für das Pud Rohgewicht .... 0,30 B
2. Grütze, nur durch eine mechanische Be
arbeitung (Enthülsen oder Zerkleinern) hergestellt,
für das Pud Rohgewicht 0,60 R
3. Grütze, ausser der im P. 2 dieses Artikels
genannten, für das Pud Rohgewicht 1,50 R
Die besonders präparierten Nährmittel aus Hafer
grütze, die im Handel unter der Benennung „Herkules“,
„Champion“ u. a. m. bekannt sind, sind nach Art. 3, P. 3
des Tarifs zu verzollen (C. 01, Nr. 21 454).
Der Dirigierende Senat hat durch Ukas Nr. 10855 vom
Jahre 1908 die Tarifierung der Hafergrütze aus ge
walzten Haferkörnern, die den allgemein bekannten Fabrikaten
„Herkules“, „Champion“ u. a. m. analog sind und nicht allein
durch mechanische Bearbeitung, sondern auch auf andere
Weise, wie z. B. durch Brühen (Bähen) aus Hafer hergestellt
werden, nach Art. 3, P. 3, des Tarifs als zutreffend anerkannt
(C. 09, Nr. 5962, P. 1).
Anmerkung. Die in diesem Artikel ge
nannten Waren, welche in kleinen, in die Hand
des Käufers übergehenden Verpackungen ein-
gehen, werden nach den entsprechenden Punkten
dieses Artikels, zusammen mit dem Gewicht der
Verpackung unter Zuschlag von 10 v. H. verzollt.
4. Kartoffelmehl und Stärke aller Art; Vermicelli
und Makkaroni; Arrowroot; Leiokom, Dextrin;
Sago; Mandelkleie, unparfümiert, für das Pud 2,10 R
Vertraqsqemäss: Aus 4. Kartoffelmehl, für das
Pud 0,90 B