Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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steht, dass man einem Packen, in welchem der Bruchreis ein 
geführt wurde, eine Probe entnimmt, diese in ein kleines 
leeres Gefäss, z. B. ein Wasserglas, schüttet und in diesem 
Gefäss einige Zeit zusammenrüttelt, so dass alle ganzen 
Körner an die Oberfläche der Bruchmasse kommen, die 
ganzen Körner vorsichtig ausliest und sowohl diese als auch 
den davon befreiten Bruch gesondert abwägt und aus den 
so erhaltenen Ergebnissen den Prozentgehalt an ganzen Reis 
körnern bestimmt. 
Ausserdem fordert das Zolldepartement die Zollämter auf, 
etwaige Vorschläge zu machen über ein einfacheres und zweck- 
massigeres Verfahren, das zur Vereinfachung der Besichtigung 
beitragen und eine richtige Berechnung der Zollgebühren ge 
währleisten könnte (C. 96, Nr. 8290). 
3. Mehl, Malz und Grütze, jeder Art (mit Ausnahme 
von Kartoffelmehl): 
1. Mehl und Malz jeder Art, für das Pud 
Rohgewicht 0,45 R 
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Aus 1. 
Malz aller Art, für das Pud Rohgewicht .... 0,30 B 
2. Grütze, nur durch eine mechanische Be 
arbeitung (Enthülsen oder Zerkleinern) hergestellt, 
für das Pud Rohgewicht 0,60 R 
3. Grütze, ausser der im P. 2 dieses Artikels 
genannten, für das Pud Rohgewicht 1,50 R 
Die besonders präparierten Nährmittel aus Hafer 
grütze, die im Handel unter der Benennung „Herkules“, 
„Champion“ u. a. m. bekannt sind, sind nach Art. 3, P. 3 
des Tarifs zu verzollen (C. 01, Nr. 21 454). 
Der Dirigierende Senat hat durch Ukas Nr. 10855 vom 
Jahre 1908 die Tarifierung der Hafergrütze aus ge 
walzten Haferkörnern, die den allgemein bekannten Fabrikaten 
„Herkules“, „Champion“ u. a. m. analog sind und nicht allein 
durch mechanische Bearbeitung, sondern auch auf andere 
Weise, wie z. B. durch Brühen (Bähen) aus Hafer hergestellt 
werden, nach Art. 3, P. 3, des Tarifs als zutreffend anerkannt 
(C. 09, Nr. 5962, P. 1). 
Anmerkung. Die in diesem Artikel ge 
nannten Waren, welche in kleinen, in die Hand 
des Käufers übergehenden Verpackungen ein- 
gehen, werden nach den entsprechenden Punkten 
dieses Artikels, zusammen mit dem Gewicht der 
Verpackung unter Zuschlag von 10 v. H. verzollt. 
4. Kartoffelmehl und Stärke aller Art; Vermicelli 
und Makkaroni; Arrowroot; Leiokom, Dextrin; 
Sago; Mandelkleie, unparfümiert, für das Pud 2,10 R 
Vertraqsqemäss: Aus 4. Kartoffelmehl, für das 
Pud 0,90 B
	        
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