Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Ueber die Aufnahme in den Verein entscheidet der Gesamt 
vorstand. Es bleibt ihm überlassen, auch Firmen oder Personen 
aufzunehmen, welche den vorstehenden Anforderungen nicht ent 
sprechen. 
§ 7. 
Jedes ordentliche Mitglied hat ein einmaliges Eintrittsgeld 
von 20 Mark und einen laufenden Jahresbeitrag von mindestens 
30 Mark zu zahlen. 
Für Mitglieder, welche in der zweiten Hälfte des Geschäfts 
jahres beitreten, ermässigt sich der Mindestsatz des ersten Beitrages 
für diese Zeit auf 15 Mark. 
Der Gesamtvorstand ist berechtigt, nötigenfalls einen pro 
zentualen Aufschlag des Jahresbeitrages zur Deckung der Ge 
schäftsunkosten zu erheben. Die Höhe des Aufschlages wird von 
der ordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen. 
Das Vereinsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. 
§ 8. 
Die Rechte der ordentlichen Mitglieder können nur von 
den Inhabern oder den rechtlich bestellten Vertretern der Firma 
selbst, in den Mitgliederversammlungen auch durch einen dazu 
bevollmächtigten Angehörigen ihres Geschäftes ausgeübt werden. 
Mitglieder. 
Der Verein zählte im August 1911: 
530 direkte Mitglieder, darunter 
58 Handelskammern und 
18 Freie Verbände. 
Gesamtvorstand: 
Kgl. Kommerzienrat H. Friedrichs, Inhaber 
der Firma Pignol & Heiland, Vorsitzender Potsdam 
Dr. Carl Reimarus, Direktor der Chemischen 
Fabrik auf Aktien (vorm. E. Schering), 
1. Stellvertretender Vorsitzender Berlin 
Johs. Kothe, Geschäftsleiter der Seetrans 
port-Gesellschaft m. b. H., und der 
Dampfschiffs-Reederei „Union“, A.-G., 
2. Stellvertretender Vorsitzender Hamburg
	        
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