zipiellen Klassenlosigkeit — gelungen ist, volle Rechte und volle
Gleichheit einer jeden seiner Nation zu,gewähren, ohne auch nur
eine einzige zu unterdrücken,
Ich gelange daher zu folgenden Schlußfolgerungen:
1. Der Grund einer jeden nationalen Unterdrückung liegt im
Wesen des kapitalistischen Klassenstaates, welcher in der Geschichte
lie Form des Nationalstaates angenommen hat.
. 2, Die: nationale Unterdrückung bildet eine ständige Kriegs-
gefahr.
3. Sie kann nur mit der Abschaffung des Klassenstaates und Er-
setzung desselben durch die klassenlose Gesellschaft, des sozialen
Gesamtstaates, beseitigt werden. ;
4. Die nationale Unterdrückung der Minoritäten muß daher von
der revolutionären proletarischen Bewegung als ein wichtiges und
zweckmäßiges Mittel zur ‚Schwächung und Zersetzung des kapita-
listischen Klassenstaates ausgenutzt werden.
5. Einen richtigen Schutz können die unterdrückten nationalen
Minderheiten nur auf der Plattform einer klassenlosen Gesellschaft
und unter Anlehnung an die einzige auf dieser Plattform bereits auf-
gebaute Staatsgewalt der Sowjetunion hoffnungsvoll erstreben.
Ein Dobrudschianer:
in Westeuropa gibt es kein solches Land, in dem man die unter-
drückten Völker so verhöhnt, wie auf dem Balkan, In Jugoslawien,
Bulgarien, Griechenland, Rumänien und in allen Ländern, die durch
len Friedensvertrag von Versailles sich größere Provinzen mit frem-
der Bevölkerung angeeignet haben, wird eine Politik der verstärkten
Assimilierung und Kolonisierung dieser Provinzen durchgeführt,
Ich will über die Verhöhnung der Bevölkerung von der Do-
brudscha sprechen. ;
Dobrudscha war früher eine bulgarische Provinz, die durch den
Versailler Friedensvertrag Rumänien angegliedert wurde. In dem
betreffenden Vertrag wird gesagt, daß der Bevölkerung von Dobrud-
scha alle jene Rechte zustehen wie der übrigen Bevölkerung auf dem
rumänischen Territorium. In der Wirklichkeit erhalten wir aber ein
anderes Bild.
Von drei Gymnasien, zwei Progymnasien und 400 Schulen erster
Stufe blieb nichts übrig. In allen offiziellen Institutionen, selbst in
den untersten, ist es in der Muttersprache zu sprechen verboten.
Diejenigen, die die rumänische Sprache nicht kennen, sind gezwun-
gen, Uebersetzer zu nehmen und sie teuer zu bezahlen.
Der administrative Terror und die Willkür nehmen furchtbare
Formen an. Die administrativen Requisitionen, Bestechungen und die
sogenannte „Dischma‘ sind Alltagserscheinungen. „Dischma‘ be-
deutet die Aufhetzung der Bevölkerung der benachbarten Provinzen
gegen die Bevölkerung der Dobrudscha, in deren Folge sie die Ernte-
erträge, die Gärten und Felder der Dobrudscha zugrunde richten.
Auf diese Weise ist die rumänische Oligarchie bestrebt, die Einheits-
iront der Ortsbevölkerung zu vereiteln, sie in ständige Kämpfe zu
hetzen, damit sie auf diese Weise als Werkzeug in den Händen der
rumänischen Regierung dienen,
In Rumänien wurden Gesetze über die Durchführung von Aus-