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Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

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Bibliographic data

fullscreen: Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker

Monograph

Identifikator:
1789410827
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-174483
Document type:
Monograph
Title:
Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
Edition:
Als Ms. gedr
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Mopr Verl.
Year of publication:
1928
Scope:
124 Seiten
Digitisation:
2022
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Praxis der bürgerlichen Klassenjustiz im Kampfe gegen die revolutionären Bewegungen der Werktätigen, nationalen Minderheiten, Kolonial- und Halbkolonialvölker
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Werktätigen und ihre Organisationen
  • II. Die juristische Praxis in den politischen Prozessen und die Organisierung der Verteidigung
  • III. Die außergerichtliche Justiz und die Polizei
  • IV. Das Gefängnisregime
  • V. Das Asylrecht
  • VI. Die rechtliche Lage der nationalen Minderheiten
  • VII. Die Gesetze und das Gerichtswesen in den Kolonial- und Halbkolonialländern

Full text

zipiellen Klassenlosigkeit — gelungen ist, volle Rechte und volle 
Gleichheit einer jeden seiner Nation zu,gewähren, ohne auch nur 
eine einzige zu unterdrücken, 
Ich gelange daher zu folgenden Schlußfolgerungen: 
1. Der Grund einer jeden nationalen Unterdrückung liegt im 
Wesen des kapitalistischen Klassenstaates, welcher in der Geschichte 
lie Form des Nationalstaates angenommen hat. 
. 2, Die: nationale Unterdrückung bildet eine ständige Kriegs- 
gefahr. 
3. Sie kann nur mit der Abschaffung des Klassenstaates und Er- 
setzung desselben durch die klassenlose Gesellschaft, des sozialen 
Gesamtstaates, beseitigt werden. ; 
4. Die nationale Unterdrückung der Minoritäten muß daher von 
der revolutionären proletarischen Bewegung als ein wichtiges und 
zweckmäßiges Mittel zur ‚Schwächung und Zersetzung des kapita- 
listischen Klassenstaates ausgenutzt werden. 
5. Einen richtigen Schutz können die unterdrückten nationalen 
Minderheiten nur auf der Plattform einer klassenlosen Gesellschaft 
und unter Anlehnung an die einzige auf dieser Plattform bereits auf- 
gebaute Staatsgewalt der Sowjetunion hoffnungsvoll erstreben. 
Ein Dobrudschianer: 
in Westeuropa gibt es kein solches Land, in dem man die unter- 
drückten Völker so verhöhnt, wie auf dem Balkan, In Jugoslawien, 
Bulgarien, Griechenland, Rumänien und in allen Ländern, die durch 
len Friedensvertrag von Versailles sich größere Provinzen mit frem- 
der Bevölkerung angeeignet haben, wird eine Politik der verstärkten 
Assimilierung und Kolonisierung dieser Provinzen durchgeführt, 
Ich will über die Verhöhnung der Bevölkerung von der Do- 
brudscha sprechen. ; 
Dobrudscha war früher eine bulgarische Provinz, die durch den 
Versailler Friedensvertrag Rumänien angegliedert wurde. In dem 
betreffenden Vertrag wird gesagt, daß der Bevölkerung von Dobrud- 
scha alle jene Rechte zustehen wie der übrigen Bevölkerung auf dem 
rumänischen Territorium. In der Wirklichkeit erhalten wir aber ein 
anderes Bild. 
Von drei Gymnasien, zwei Progymnasien und 400 Schulen erster 
Stufe blieb nichts übrig. In allen offiziellen Institutionen, selbst in 
den untersten, ist es in der Muttersprache zu sprechen verboten. 
Diejenigen, die die rumänische Sprache nicht kennen, sind gezwun- 
gen, Uebersetzer zu nehmen und sie teuer zu bezahlen. 
Der administrative Terror und die Willkür nehmen furchtbare 
Formen an. Die administrativen Requisitionen, Bestechungen und die 
sogenannte „Dischma‘ sind Alltagserscheinungen. „Dischma‘ be- 
deutet die Aufhetzung der Bevölkerung der benachbarten Provinzen 
gegen die Bevölkerung der Dobrudscha, in deren Folge sie die Ernte- 
erträge, die Gärten und Felder der Dobrudscha zugrunde richten. 
Auf diese Weise ist die rumänische Oligarchie bestrebt, die Einheits- 
iront der Ortsbevölkerung zu vereiteln, sie in ständige Kämpfe zu 
hetzen, damit sie auf diese Weise als Werkzeug in den Händen der 
rumänischen Regierung dienen, 
In Rumänien wurden Gesetze über die Durchführung von Aus-
	        

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Die Praxis Der Bürgerlichen Klassenjustiz Im Kampfe Gegen Die Revolutionären Bewegungen Der Werktätigen, Nationalen Minderheiten, Kolonial- Und Halbkolonialvölker. Mopr Verl., 1928.
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