Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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willigt werden sollten, werden im gleichen Umfang 
auf die Weine deutscher Herkunft ausgedehnt werden, 
die unter dieselben Absätze und Unterabsätze dieses 
Artikels fallen. 
Zum Zwecke der Erleichterung der zollamtlichen Prüfung 
von nicht likörartigen Traubenweinen auf ihren Alkohol 
gehalt hat der Einanzminister für tunlich erachtet, die 
nachstehend aufgeführten Traubenweine von der zollamt 
lichen Prüfung auf ihren Alkoholgehalt, die für Weine, die 
mehr als 13° Alkoholgehalt nach der Skala von Tralles be 
sitzen, erforderlich ist, überhaupt zu befreien. 
Es sind dies folgende Weine: 
Niederösterreichische (mit Ausschluss von Ruländer und 
Veltliner); 
Böhmische; 
Steirische Rotweine; 
Weisse Weine aus Krain; 
Alle Arten von Weinen, nicht likörartigen, aus Görz 
(Kreis im Küstenland) mit Ausnahme des Malvasier von 
Monfalcone und des Refoscoweines; 
Istrische Weine (mit Ausnahme des Welschriesling von 
Parenzo); 
Vorarlberger Weine; 
Deutsche Weine (mit Ausnahme des Deidesheimer); 
Schweizerische Weine; 
von den französischen Weinen: 
Bordeauxweine (mit Ausnahme von Chateau Yquem); 
Burgunder (mit Ausnahme von Pomerols und der weissen 
Weine Piquepoul, Roussillon, Barsac und Souternest) (C. 01, 
Nr. 3457). 
Alle eingeführten Weine werden bei den Zollämtern auf 
ihre Stärke geprüft, mit alleiniger Ausnahme der in dem C. 01, 
Nr. 3457 besonders aufgeführten Weine mit einem Alkohol 
gehalte von weniger als 13°, deren Stärke keiner Prüfung 
unterliegt. 
Zur Bestimmung des Alkoholgehalts in Graden 
ist eine allgemeine Probe der Weine nach Sorten, für jeden 
Posten der Anmeldung gesondert, vorzunehmen, wobei 
Proben von sämtlichen Fässern jeder Sorte, tunlichst im 
Verhältnisse zum Rauminhalt eines jeden Fasses zu ent 
nehmen sind. 
Um erforderlichenfalls den Rauminhalt eines Fasses ohne 
Umfüllung seines Inhalts zu bestimmen, ist das Rohgewicht 
des Weines (mit Umschliessung) um 18 v. H. zu kürzen und 
das so bestimmte Reingewicht auf Wedro umzurechnen, 
wobei ein Wedro Wein gleich 30 Pfund gesetzt wird.
	        
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