Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

VII

düngen  des  Zolldepartements,  des  Medizinaldepartements  und
anderer  Behörden,  die  für  den  Export  nach  Russland  von  Wichtigkeit ­
  sind,  an  Hand  der  amtlichen  russischen  Publikationen
gesammelt  und  gesichtet.  Das  auf  diese  Weise  gewonnene  Material
steht  den  Mitgliedern  des  Deutsch-Russischen  Vereins  kostenlos,
anderen  Firmen  gegen  eine  Gebühr  zur  Verfügung.
Die  russische  Regierung  hat  in  dem  Handelsverträge*)  sich
verpflichtet,  bis  zum  1.  März  1907  zu  veröffentlichen:
1.  eine  systematische  Ausgabe  sämtlicher,  die  Anwendung
des  Zolltarifs  betreffenden  Cirkulare  des  Zolldepartements,  sowie
der  Entscheidungen  des  Dirigierenden  Senats,  die  sich  auf  den
gleichen  Gegenstand  beziehen;
2.  ein  alphabetisches  Verzeichnis  aller  im  Zolltarif  und  in
den  oben  angeführten  Cirkularen  und  Entscheidungen  aufgeführten
Waren.
Der  Deutsch-Russische  Verein  wird  nach  Ausgabe  dieser
Zusammenstellungen  eine  deutsche  Bearbeitung  veröffentlichen
und  diese  ausser  den  Vereinsmitgliedern  allen  Firmen,  welche  das
Zollhandbuch  unmittelbar  von  der  Geschäftsstelle  beziehen,  gegen
Erstattung  der  Selbstkosten  zur  Verfügung  stellen.
Die  Anerkennung,  welche  die  Arbeiten  und  Veröffentlichungen
des  Deutsch-Russischen  Vereins  bisher  gefunden  haben,  lässt  erwarten, ­
  dass  auch  dieses  Zollhandbuch  dankbar  aufgenommen
wird,  und  dass  es  der  Steigerung  der  deutschen  Ausfuhr  nach
Russland  wesentliche  Dienste  leisten  wird.
Den  deutschen  und  den  russischen  Zentralbehörden,  welche
uns  durch  Ueberlassung  von  Material  bereitwilligst  unterstützt
haben,  insbesondere  dem  Auswärtigen  Amt,  dem  Reichsamt  des
Innern,  der  Kaiserlich  Russischen  Finanzagentur,  dem  Kanzler-Dragoman
  C.  Schmidt  im  Kaiserl.  General-Konsulat  in  St.  Petersburg, ­
  sind  wir  zu  grossem  Dank  verpflichtet.
Berlin,  April  1906.

Deutsch-Russischer  Verein.
Eingetragener  Verein.
Hermann  Wirth,  M.  Busemann,
Geh.  Kommerzienrat.  Volkswirtschaftlicher
Vorsitzender.  Syndikus.

*)  Vergleiche  Schlussprotokoll,  Teil  IV:  Zu  den  Zollreglements  §  12a
(Seite  18).
            
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