Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Bank  für  Handel  und  Industrie
(Darmstädter  Bank),
Berlin-Darmstadt.
Für  die  Angestellten  der  Bank  für  Handel  und  Industrie  bestehen  zurzeit  folgende
Wohlfahrtseinrichtungen:
I.  DIE  PENSIONSKASSE.  Sie  begann  ihre  Wirksamkeit  am  i.  Januar  1869.  Die
Verwaltung  geschieht  durch  selbständige  aus  den  Reihen  der  Mitglieder  gewählte  Organe
unter  Oberaufsicht  der  Bankdirektion.  Die  Kasse  gewährt  ihren  Mitgliedern  Invalidenund
  Altersrenten,  Witwenpensionen  und  Waisengelder.  Die  Einnahmen  bestehen  in  der
Hauptsache  in  Beiträgen  der  Mitglieder  und  der  Bank,  sowie  in  Zinserträgen  aus  Kapitalanlagen. ­
  In  den  Jahren  1888  bis  1912  betrugen  die  Mitgliederbeiträge  rund  ein  und  eine
halbe  Million,  diejenigen  der  Bank  rund  drei  Millionen  Mark.  Die  Gesamtfonds  der  Kasse
erreichen  zurzeit  eine  Höhe  von  nahezu  5  Millionen  Mark.
Zum  Beitritt  zur  Kasse  ist  jeder  besoldete  Angestellte  sowie  jede  unverheiratete  besoldete ­
  Angestellte  der  Bank  im  Alter  zwischen  25  und  45  Jahren  berechtigt  und  verpflichtet.
Die  höchste  Pension,  die  nach  35  jähriger  Mitgliedschaft  erreicht  wird,  beträgt  4250  M.
unter  Zugrundelegung  eines  pensionsfähigen  Maximalgehaltes  von  5000  M.,  die  niedrigste
nach  5jähriger  Wartezeit  500  M.  jährlich.  Im  Geschäftsjahre  1912  wurden  an  102  satzungsgemäß ­
  empfangsberechtigte  Pensionäre,  Witwen  und  Waisen  insgesamt  rund  141  000  M.
Jahresbezüge  ausgezahlt.  Der  Mitgliederbestand  am  Ende  des  Jahres  1912  belief  sich  auf
rund  1400  männliche  und  weibliche  Personen.
II.  DIE  UNTERSTÜTZUNGSKASSE.  Der  Unterstützungsfonds  wurde  seinerzeit  durch
Zuwendung  des  damaligen  Bankdirektionsmitgliedes,  jetzigen  Reichstagspräsidenten  und
Stadtrats  a.  D.  Dr.  Johannes  Kaempf,  ins  Leben  gerufen.  Der  Fonds  wird  durch  Nachschüsse ­
  der  Bank  erhalten.  Die  Verwaltung  des  Fonds  geschieht  selbständig  durch  eine
Kommission  von  zwei  seitens  der  Bankdirektion  dazu  ausersehenen  Prokuristen  und  den
drei  dienstältesten  Beamten  der  Bank.  Aus  ihm  empfangen  in  augenblickliche  Bedrängnis
geratene  Angestellte  der  Bank  Unterstützungen  und  Darlehen.
III.  DIE  STERBEKASSE.  Diese  wurde  durch  eine  einmalige  Zuwendung  des  Staatssekretärs ­
  a.  D.  Dr.  Bernhard  Dernburg  bei  seinem  Übertritt  aus  der  Direktion  der  Bank
in  den  Reichsdienst  gegründet.  Ihre  Wirksamkeit  erstreckt  sich  auf  die  Auszahlung  eines
Sterbegeldes  in  Höhe  von  300  M.  an  die  Hinterbliebenen  von  solchen  Angestellten  der
Bank-Abteilung  Berlin,  die  Mitarbeiter  des  Stifters  gewesen  sind.
            
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