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Bank für Handel und Industrie
(Darmstädter Bank),
Berlin-Darmstadt.
Für die Angestellten der Bank für Handel und Industrie bestehen zurzeit folgende
Wohlfahrtseinrichtungen:
I. DIE PENSIONSKASSE. Sie begann ihre Wirksamkeit am i. Januar 1869. Die
Verwaltung geschieht durch selbständige aus den Reihen der Mitglieder gewählte Organe
unter Oberaufsicht der Bankdirektion. Die Kasse gewährt ihren Mitgliedern Invaliden-
und Altersrenten, Witwenpensionen und Waisengelder. Die Einnahmen bestehen in der
Hauptsache in Beiträgen der Mitglieder und der Bank, sowie in Zinserträgen aus Kapital
anlagen. In den Jahren 1888 bis 1912 betrugen die Mitgliederbeiträge rund ein und eine
halbe Million, diejenigen der Bank rund drei Millionen Mark. Die Gesamtfonds der Kasse
erreichen zurzeit eine Höhe von nahezu 5 Millionen Mark.
Zum Beitritt zur Kasse ist jeder besoldete Angestellte sowie jede unverheiratete besol
dete Angestellte der Bank im Alter zwischen 25 und 45 Jahren berechtigt und verpflichtet.
Die höchste Pension, die nach 35 jähriger Mitgliedschaft erreicht wird, beträgt 4250 M.
unter Zugrundelegung eines pensionsfähigen Maximalgehaltes von 5000 M., die niedrigste
nach 5jähriger Wartezeit 500 M. jährlich. Im Geschäftsjahre 1912 wurden an 102 satzungs
gemäß empfangsberechtigte Pensionäre, Witwen und Waisen insgesamt rund 141 000 M.
Jahresbezüge ausgezahlt. Der Mitgliederbestand am Ende des Jahres 1912 belief sich auf
rund 1400 männliche und weibliche Personen.
II. DIE UNTERSTÜTZUNGSKASSE. Der Unterstützungsfonds wurde seinerzeit durch
Zuwendung des damaligen Bankdirektionsmitgliedes, jetzigen Reichstagspräsidenten und
Stadtrats a. D. Dr. Johannes Kaempf, ins Leben gerufen. Der Fonds wird durch Nach
schüsse der Bank erhalten. Die Verwaltung des Fonds geschieht selbständig durch eine
Kommission von zwei seitens der Bankdirektion dazu ausersehenen Prokuristen und den
drei dienstältesten Beamten der Bank. Aus ihm empfangen in augenblickliche Bedrängnis
geratene Angestellte der Bank Unterstützungen und Darlehen.
III. DIE STERBEKASSE. Diese wurde durch eine einmalige Zuwendung des Staats
sekretärs a. D. Dr. Bernhard Dernburg bei seinem Übertritt aus der Direktion der Bank
in den Reichsdienst gegründet. Ihre Wirksamkeit erstreckt sich auf die Auszahlung eines
Sterbegeldes in Höhe von 300 M. an die Hinterbliebenen von solchen Angestellten der
Bank-Abteilung Berlin, die Mitarbeiter des Stifters gewesen sind.