Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Gebrüder Barasch in Breslau. 
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verlebt haben. Ein Zeichen einmal dafür, daß die fürsorgliche Gesinnung der Arbeit 
geber Anerkennung fand und den Behüteten fester an die Firma kettete, und ein Be 
weis dafür, daß man sich im Erholungsheim wohl fühlte. 
Durch strenge Durchführung unserer Hausgesetze haben wir auch bei den ängst 
lichsten Eltern alle Bedenken gehoben, die sie etwa noch zögern ließen, ihre Töchter un 
serem Heim anzuvertrauen. Als natürliche Konsequenz des Prinzips ergab sich aber auch, 
daß männliche Angestellte nur insoweit bei uns Aufnahme finden, als sie verheiratet sind; 
nur müssen sie ihre Frauen und haben sie das Recht auch ihre Kinder mitzubringen, die 
dann gleichfalls unentgeltlich mit verpflegt werden. Schließlich wurde eine gegenseitige 
Kontrolle dadurch geschaffen, daß immer zwei, in besonders großen Zimmern sogar drei 
Mädchen, zusammen wohnen. So sind uns in den n Jahren des Bestehens Klagen über 
ungebührliches Benehmen nur in sehr seltenen Fällen zu Ohren gekommen. 
Für die Besucher des Erholungsheimes war natürlich von vornherein das Prinzip 
der Unentgeltlichkeit festgelegt. Es ergab sich aber auch als weitere Forderung, daß das 
Gehalt den Angestellten ungeschmälert auch während dieser Urlaubszeit ausbezahlt werden 
mußte, unberührt durch die Unentgeltlichkeit der Ferienerholung. Ja wir glaubten sogar, 
noch weiter gehen zu müssen und den Erholungssuchenden auch freie Reise zu gewähren, 
da die Angestellten der meist recht entfernt liegenden Filialen durch die hohen Reisekosten 
verhindert würden, in den Genuß der Wohlfahrtseinrichtung zu treten. So hatten wir oft 
allein einen Reisekostenetat von 5—6000 M. im Jahre zu buchen. 
Die Anstalt wurde am 29. Juli 1902 durch einen feierlichen Festakt in Anwesenheit 
zahlreicher Ehrengäste und Lokalbehörden eröffnet. Wie unser Herr Georg Barasch in 
Süd-Terrasse.
	        
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