Gebrüder Barasch in Breslau.
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verlebt haben. Ein Zeichen einmal dafür, daß die fürsorgliche Gesinnung der Arbeit
geber Anerkennung fand und den Behüteten fester an die Firma kettete, und ein Be
weis dafür, daß man sich im Erholungsheim wohl fühlte.
Durch strenge Durchführung unserer Hausgesetze haben wir auch bei den ängst
lichsten Eltern alle Bedenken gehoben, die sie etwa noch zögern ließen, ihre Töchter un
serem Heim anzuvertrauen. Als natürliche Konsequenz des Prinzips ergab sich aber auch,
daß männliche Angestellte nur insoweit bei uns Aufnahme finden, als sie verheiratet sind;
nur müssen sie ihre Frauen und haben sie das Recht auch ihre Kinder mitzubringen, die
dann gleichfalls unentgeltlich mit verpflegt werden. Schließlich wurde eine gegenseitige
Kontrolle dadurch geschaffen, daß immer zwei, in besonders großen Zimmern sogar drei
Mädchen, zusammen wohnen. So sind uns in den n Jahren des Bestehens Klagen über
ungebührliches Benehmen nur in sehr seltenen Fällen zu Ohren gekommen.
Für die Besucher des Erholungsheimes war natürlich von vornherein das Prinzip
der Unentgeltlichkeit festgelegt. Es ergab sich aber auch als weitere Forderung, daß das
Gehalt den Angestellten ungeschmälert auch während dieser Urlaubszeit ausbezahlt werden
mußte, unberührt durch die Unentgeltlichkeit der Ferienerholung. Ja wir glaubten sogar,
noch weiter gehen zu müssen und den Erholungssuchenden auch freie Reise zu gewähren,
da die Angestellten der meist recht entfernt liegenden Filialen durch die hohen Reisekosten
verhindert würden, in den Genuß der Wohlfahrtseinrichtung zu treten. So hatten wir oft
allein einen Reisekostenetat von 5—6000 M. im Jahre zu buchen.
Die Anstalt wurde am 29. Juli 1902 durch einen feierlichen Festakt in Anwesenheit
zahlreicher Ehrengäste und Lokalbehörden eröffnet. Wie unser Herr Georg Barasch in
Süd-Terrasse.