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E. Breuninger, Stuttgart.
Das Ehrendiplom für io jährige Dienstzeit besitzen bereits 27 Angestellte und in
diesem Jahre treten weitere 20 hinzu; auch das erste Diplom für 20jährige Dienstzeit
wird in diesem Jahre überreicht.
DIENSTALTERS-ZULAGEN. Angestellte, welche 3 Jahre im Dienste der Firma
sind, erhalten Dienstalterszulagen. Diese betragen für männliche Angestellte 120 M.
und für weibliche Angestellte 60 M. und erhöhen sich alle 3 Jahre um den gleichen Be
trag, so daß nach 24jähriger Dienstzeit ein männlicher Angestellter 960 M. und eine
weibliche Angestellte 480 M. Dienstalterszulage jährlich auf Sparkassenkonto gutge
schrieben bekommt. Im Taglohn oder Akkord Arbeitende erhalten für den Arbeitstag
alle 3 Jahre 10 Pf., also nach 24jähriger Dienstzeit 80 Pf. pro Tag Extrazulage. Die
jenigen Angestellten, welche am Geschäftsjahresschluß 3 Jahre im Geschäft tätig sind,
erhalten Anteil an dem sich ergebenden Gewinn. Dieser Anteil, welcher keinen Teil des
Gehaltes bildet, sowie alle andern freiwilligen Zuwendungen wie Verkaufsprämien, Umsatz
provisionen usw. werden den Angestellten auf Sparkassenkonto gutgeschrieben und verzinst.
VERSORGUNGSKASSE. Anläßlich des 30jährigen Geschäftsjubiläums im Jahre 1911
sind von dem Chef der Firma weitere Stiftungen erfolgt und zwar für eine Versorgungs
kasse zugunsten aller Angestellten, die mindestens 5 Jahre im Geschäft tätig sind, wurde
ein Grundstock von 25000 M. gestiftet, dem jährlich ein wesentlicher Teil des Reingewinns
zugute kommen soll. Dem früher gestifteten Pensions- und Unterstützungsfonds, der
zurzeit ausschließlich durch Zuweisungen der Firma 135 000 M. beträgt, wurden weitere
25 000 M. überwiesen. Ferner wurden eine Reihe sonstiger Zuwendungen an den Sing
chor der Firma, für Bildungs- und Lehrzwecke, Teuerungszulagen an verheiratete An
gestellte usw. gemacht. Zu der Jubiläumsfeier ließ die Firma eine Medaille in Gold, Silber
und Bronze prägen, welche allen Angestellten, je nach Dienstzeit, mit dem Jubiläums
dreimarkstück des württembergischen Königspaares in einem Etuis überreicht wurde.
URLAUB. Daß die Firma allen Angestellten, auch Arbeitern und Arbeiterinnen
unter voller Gehaltszahlung Urlaub gibt, daß alle für ihre persönlichen Einkäufe im Ge
schäft besondere Vergünstigungen genießen, sei nebenbei bemerkt.
KANTINE. Für die leiblichen Bedürfnisse während der Geschäftszeit sorgt die in
Verwaltung des Personals stehende Kantine, welche nach besonderen Statuten den An
gestellten gute Speisen und Getränke zu Selbstkosten liefert. Die ganze Einrichtung ist
Eigentum der Firma, wird von ihr unentgeltlich ergänzt, und sie gibt außerdem noch einen
jährlichen namhaften Zuschuß.
KRANKENZIMMER. Für eintretende, vorübergehende Gesundheitsstörungen oder
Unfälle hat die Firma ein Ruhe- und Krankenzimmer eingerichtet. Eine bestimmte An
zahl männlicher und weiblicher Angestellten der Firma werden von Zeit zu Zeit zu ersten
Hilfeleistungen in der Krankenpflege unterwiesen.
HAUSFEUERWEHR. Ebenso sind im Falle der Feuersgefahr alle notwendigen
Sicherheitsmaßregeln und Einrichtungen, sowie eine eigene Hausfeuerwehr vorhanden,
wie auch jedes Jahr für das ganze Personal diesbezügliche Instruktionsstunden stattfinden.
In sanitärer Beziehung sind bestens eingerichtete Toiletten vom Souterrain bis zum
Dachstock in ausreichender Anzahl vorhanden. Für Garderobe sind ausgedehnte Räume
mit Schränken vorhanden, getrennt für männliches und weibliches Personal; jeder An
gestellte hat seinen eigenen Schrank mit besonderem Schlüssel.
UNTERRICHTS-KURSE. Für die Weiterbildung der Angestellten werden von Zeit
zu Zeit je nach Bedürfnis und Teilnehmerzahl Unterrichtskurse abgehalten, teils obliga
torisch für die Jüngeren, teils fakultativ für die Älteren in französischer und englischer
Sprache, Stenographie, Maschinenschreiben, Buchführung, Rechnen, Schön- und Rund
schriftschreiben, welche für die Teilnehmer völlig kostenlos sind.