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E. Breuninger, Stuttgart.
Das Ehrendiplom für io jährige Dienstzeit besitzen bereits 27 Angestellte und in
diesem Jahre treten weitere 20 hinzu; auch das erste Diplom für 20jährige Dienstzeit
wird in diesem Jahre überreicht.
DIENSTALTERS-ZULAGEN. Angestellte, welche 3 Jahre im Dienste der Firma
sind, erhalten Dienstalterszulagen. Diese betragen für männliche Angestellte 120 M.
und für weibliche Angestellte 60 M. und erhöhen sich alle 3 Jahre um den gleichen Betrag,
so daß nach 24jähriger Dienstzeit ein männlicher Angestellter 960 M. und eine
weibliche Angestellte 480 M. Dienstalterszulage jährlich auf Sparkassenkonto gutgeschrieben
bekommt. Im Taglohn oder Akkord Arbeitende erhalten für den Arbeitstag
alle 3 Jahre 10 Pf., also nach 24jähriger Dienstzeit 80 Pf. pro Tag Extrazulage. Diejenigen
Angestellten, welche am Geschäftsjahresschluß 3 Jahre im Geschäft tätig sind,
erhalten Anteil an dem sich ergebenden Gewinn. Dieser Anteil, welcher keinen Teil des
Gehaltes bildet, sowie alle andern freiwilligen Zuwendungen wie Verkaufsprämien, Umsatzprovisionen
usw. werden den Angestellten auf Sparkassenkonto gutgeschrieben und verzinst.
VERSORGUNGSKASSE. Anläßlich des 30jährigen Geschäftsjubiläums im Jahre 1911
sind von dem Chef der Firma weitere Stiftungen erfolgt und zwar für eine Versorgungskasse
zugunsten aller Angestellten, die mindestens 5 Jahre im Geschäft tätig sind, wurde
ein Grundstock von 25000 M. gestiftet, dem jährlich ein wesentlicher Teil des Reingewinns
zugute kommen soll. Dem früher gestifteten Pensions- und Unterstützungsfonds, der
zurzeit ausschließlich durch Zuweisungen der Firma 135 000 M. beträgt, wurden weitere
25 000 M. überwiesen. Ferner wurden eine Reihe sonstiger Zuwendungen an den Singchor
der Firma, für Bildungs- und Lehrzwecke, Teuerungszulagen an verheiratete Angestellte
usw. gemacht. Zu der Jubiläumsfeier ließ die Firma eine Medaille in Gold, Silber
und Bronze prägen, welche allen Angestellten, je nach Dienstzeit, mit dem Jubiläumsdreimarkstück
des württembergischen Königspaares in einem Etuis überreicht wurde.
URLAUB. Daß die Firma allen Angestellten, auch Arbeitern und Arbeiterinnen
unter voller Gehaltszahlung Urlaub gibt, daß alle für ihre persönlichen Einkäufe im Geschäft
besondere Vergünstigungen genießen, sei nebenbei bemerkt.
KANTINE. Für die leiblichen Bedürfnisse während der Geschäftszeit sorgt die in
Verwaltung des Personals stehende Kantine, welche nach besonderen Statuten den Angestellten
gute Speisen und Getränke zu Selbstkosten liefert. Die ganze Einrichtung ist
Eigentum der Firma, wird von ihr unentgeltlich ergänzt, und sie gibt außerdem noch einen
jährlichen namhaften Zuschuß.
KRANKENZIMMER. Für eintretende, vorübergehende Gesundheitsstörungen oder
Unfälle hat die Firma ein Ruhe- und Krankenzimmer eingerichtet. Eine bestimmte Anzahl
männlicher und weiblicher Angestellten der Firma werden von Zeit zu Zeit zu ersten
Hilfeleistungen in der Krankenpflege unterwiesen.
HAUSFEUERWEHR. Ebenso sind im Falle der Feuersgefahr alle notwendigen
Sicherheitsmaßregeln und Einrichtungen, sowie eine eigene Hausfeuerwehr vorhanden,
wie auch jedes Jahr für das ganze Personal diesbezügliche Instruktionsstunden stattfinden.
In sanitärer Beziehung sind bestens eingerichtete Toiletten vom Souterrain bis zum
Dachstock in ausreichender Anzahl vorhanden. Für Garderobe sind ausgedehnte Räume
mit Schränken vorhanden, getrennt für männliches und weibliches Personal; jeder Angestellte
hat seinen eigenen Schrank mit besonderem Schlüssel.
UNTERRICHTS-KURSE. Für die Weiterbildung der Angestellten werden von Zeit
zu Zeit je nach Bedürfnis und Teilnehmerzahl Unterrichtskurse abgehalten, teils obligatorisch
für die Jüngeren, teils fakultativ für die Älteren in französischer und englischer
Sprache, Stenographie, Maschinenschreiben, Buchführung, Rechnen, Schön- und Rundschriftschreiben,
welche für die Teilnehmer völlig kostenlos sind.