Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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E.  Breuninger,  Stuttgart.

Das  Ehrendiplom  für  io  jährige  Dienstzeit  besitzen  bereits  27  Angestellte  und  in
diesem  Jahre  treten  weitere  20  hinzu;  auch  das  erste  Diplom  für  20jährige  Dienstzeit
wird  in  diesem  Jahre  überreicht.
DIENSTALTERS-ZULAGEN.  Angestellte,  welche  3  Jahre  im  Dienste  der  Firma
sind,  erhalten  Dienstalterszulagen.  Diese  betragen  für  männliche  Angestellte  120  M.
und  für  weibliche  Angestellte  60  M.  und  erhöhen  sich  alle  3  Jahre  um  den  gleichen  Betrag, ­
  so  daß  nach  24jähriger  Dienstzeit  ein  männlicher  Angestellter  960  M.  und  eine
weibliche  Angestellte  480  M.  Dienstalterszulage  jährlich  auf  Sparkassenkonto  gutgeschrieben ­
  bekommt.  Im  Taglohn  oder  Akkord  Arbeitende  erhalten  für  den  Arbeitstag
alle  3  Jahre  10  Pf.,  also  nach  24jähriger  Dienstzeit  80  Pf.  pro  Tag  Extrazulage.  Diejenigen ­
  Angestellten,  welche  am  Geschäftsjahresschluß  3  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,
erhalten  Anteil  an  dem  sich  ergebenden  Gewinn.  Dieser  Anteil,  welcher  keinen  Teil  des
Gehaltes  bildet,  sowie  alle  andern  freiwilligen  Zuwendungen  wie  Verkaufsprämien,  Umsatzprovisionen ­
  usw.  werden  den  Angestellten  auf  Sparkassenkonto  gutgeschrieben  und  verzinst.
VERSORGUNGSKASSE.  Anläßlich  des  30jährigen  Geschäftsjubiläums  im  Jahre  1911
sind  von  dem  Chef  der  Firma  weitere  Stiftungen  erfolgt  und  zwar  für  eine  Versorgungskasse ­
  zugunsten  aller  Angestellten,  die  mindestens  5  Jahre  im  Geschäft  tätig  sind,  wurde
ein  Grundstock  von  25000  M.  gestiftet,  dem  jährlich  ein  wesentlicher  Teil  des  Reingewinns
zugute  kommen  soll.  Dem  früher  gestifteten  Pensions-  und  Unterstützungsfonds,  der
zurzeit  ausschließlich  durch  Zuweisungen  der  Firma  135  000  M.  beträgt,  wurden  weitere
25  000  M.  überwiesen.  Ferner  wurden  eine  Reihe  sonstiger  Zuwendungen  an  den  Singchor ­
  der  Firma,  für  Bildungs-  und  Lehrzwecke,  Teuerungszulagen  an  verheiratete  Angestellte ­
  usw.  gemacht.  Zu  der  Jubiläumsfeier  ließ  die  Firma  eine  Medaille  in  Gold,  Silber
und  Bronze  prägen,  welche  allen  Angestellten,  je  nach  Dienstzeit,  mit  dem  Jubiläumsdreimarkstück ­
  des  württembergischen  Königspaares  in  einem  Etuis  überreicht  wurde.
URLAUB.  Daß  die  Firma  allen  Angestellten,  auch  Arbeitern  und  Arbeiterinnen
unter  voller  Gehaltszahlung  Urlaub  gibt,  daß  alle  für  ihre  persönlichen  Einkäufe  im  Geschäft ­
  besondere  Vergünstigungen  genießen,  sei  nebenbei  bemerkt.
KANTINE.  Für  die  leiblichen  Bedürfnisse  während  der  Geschäftszeit  sorgt  die  in
Verwaltung  des  Personals  stehende  Kantine,  welche  nach  besonderen  Statuten  den  Angestellten ­
  gute  Speisen  und  Getränke  zu  Selbstkosten  liefert.  Die  ganze  Einrichtung  ist
Eigentum  der  Firma,  wird  von  ihr  unentgeltlich  ergänzt,  und  sie  gibt  außerdem  noch  einen
jährlichen  namhaften  Zuschuß.
KRANKENZIMMER.  Für  eintretende,  vorübergehende  Gesundheitsstörungen  oder
Unfälle  hat  die  Firma  ein  Ruhe-  und  Krankenzimmer  eingerichtet.  Eine  bestimmte  Anzahl ­
  männlicher  und  weiblicher  Angestellten  der  Firma  werden  von  Zeit  zu  Zeit  zu  ersten
Hilfeleistungen  in  der  Krankenpflege  unterwiesen.
HAUSFEUERWEHR.  Ebenso  sind  im  Falle  der  Feuersgefahr  alle  notwendigen
Sicherheitsmaßregeln  und  Einrichtungen,  sowie  eine  eigene  Hausfeuerwehr  vorhanden,
wie  auch  jedes  Jahr  für  das  ganze  Personal  diesbezügliche  Instruktionsstunden  stattfinden.
In  sanitärer  Beziehung  sind  bestens  eingerichtete  Toiletten  vom  Souterrain  bis  zum
Dachstock  in  ausreichender  Anzahl  vorhanden.  Für  Garderobe  sind  ausgedehnte  Räume
mit  Schränken  vorhanden,  getrennt  für  männliches  und  weibliches  Personal;  jeder  Angestellte ­
  hat  seinen  eigenen  Schrank  mit  besonderem  Schlüssel.
UNTERRICHTS-KURSE.  Für  die  Weiterbildung  der  Angestellten  werden  von  Zeit
zu  Zeit  je  nach  Bedürfnis  und  Teilnehmerzahl  Unterrichtskurse  abgehalten,  teils  obligatorisch ­
  für  die  Jüngeren,  teils  fakultativ  für  die  Älteren  in  französischer  und  englischer
Sprache,  Stenographie,  Maschinenschreiben,  Buchführung,  Rechnen,  Schön-  und  Rundschriftschreiben, ­
  welche  für  die  Teilnehmer  völlig  kostenlos  sind.
            
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