Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Buderussche Eisenwerke, Wetzlar. 
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Milchverkaufshalle auf der Sophienhütte, Wetzlar. 
und Beamten, so hat das Werk andererseits aber auch eine ganze Reihe Einrichtungen 
ins Leben gerufen, die den Beschäftigten in gewissen Fällen Unterstützungen gewähren. 
Hierher gehören in erster Linie die verschiedenen Unterstützungskassen, deren Bestände 
sich teils aus gleichen Beiträgen der Arbeiter und des Werkes, teils aus Beiträgen des Werkes 
allein ergänzen. 
An die Arbeiterschaft sind im Laufe der letzten fünf Jahre aus den verschiedenen 
Unterstützungskassen gezahlt worden: 
ARBEITERUNTERSTÜTZUNGSKASSEN. Gleiche Beiträge der Arbeiter und des Wer 
kes; Unterstützungen bei längerer Krankheitsdauer, Zuschuß zu Sterbegeldern bei Sterbe 
fällen der Arbeiter, deren Ehefrauen und Kinder, Konfirmationsbeihilfen. 52 023,97 M. 
WERKSUNTERSTÜTZUNGSKASSE. Beiträge nur aus Mitteln des Werkes; einmalige 
und laufende Unterstützungen für solche Arbeiter, die nicht mehr arbeitsfähig sind (Zu 
schuß zur Invalidenrente), einmalige und laufende Unterstützungen für die Hinterbliebenen 
verstorbener Arbeiter und Beamten, Pensionsbeihilfen, Unterstützungen in besonderen 
Notfällen, je nach dem Dienstalter und der Bedürftigkeit des zu Unterstützenden. 110 041,27 M. 
An Belohnungen für eine ununterbrochene 25jährige Tätigkeit auf dem Werke sind 
in dem gleichen Zeiträume als Jubiläumsgabe 9025 M. aufgewendet worden, während 
neben der regelmäßigen Weihnachtsbelohnung für Beamte auch eine solche an die Arbeiter 
zur Verteilung gebracht worden ist. Als Weihnachtsbelohnung für die Arbeiter sind in den 
letzten fünf Jahren allein 270 000 M. zur Auszahlung gekommen. 
Die SPAREINRICHTUNG der Buderusschen Eisenwerke für die Arbeiter und Beamten,, 
die im Jahre 1908 ins Leben gerufen worden ist, erfreut sich eines großen Zuspruches. Die 
Einlagen der Sparer, die bei einer Sparkasse hinterlegt sind, werden mit 5 % verzinst, wo 
bei der Unterschied zwischen dem von der Gesellschaft vergüteten Satze von 5 %, und dem 
von der Sparkasse gewährten Satze von 3J2 % von der Gesellschaft getragen wird.
	        
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