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anderen Seite billigere Verfrachtung der landwirthschaftlichen Produkte,
Getreide, Rüben, Kartoffeln etc. der Landwirtschaft weit mehr Nutzen als
Schaden gebracht wird. Und schlimmsten Falles wäre es richtiger, durch
eine entsprechende Zollpolitik einen bedrohlichen Druck zu inhibieren,
als sich dem Kanalbau mit seinen sonstigen Vorteilen entgegenzustemmen.
Ebenso wenig können die Bedenken als durchschlagend anerkannt
werden, dass der Bau die Arbeiternot erheblich erhöhen würde, weil
erwiesener Massen der grösste Teil der Arbeiter schon technisch ein-
gearbeitete Leute sind, die von den Unternehmern hingezogen werden,
um sie gleichmässig zu beschäftigen. Eine ausnahmsweise Heranziehung
ländlicher kräftiger Spatenarbeiter kann aber unmöglich einen so tief-
greifenden Schaden mit sich bringen, um damit ein volkswirtschaft-
lich bedeutsames Werk als ungeeignet hinzustellen. Eine Störung
wird allerdings dem landwirtschaftlichen Betriebe durch die Zwischen-
schiebung einer Wasserstrasse zugefügt, die selbstverständlich zu einer
ebensolchen Entschädigung Anlass giebt, wie eine etwaige Senkung des
Grundwassers, welche Wiesen austrocknen kann. Kinem derartigen
Schaden steht aber ausserdem der Nutzen gegenüber, den die Zuführuog
von Wasser in den Kanälen vielfach für die Landwirtschaft hat, indem
sie Bewässerungsanlagen ermöglicht, die bis dahin unausführbar waren,
Wenn damit zugleich die nächste Umgebung der Kanäle wiederum mit
zu viel Feuchtigkeit, die unwillkürlich durchsickert, versehen wird, sc
ist auch dieses ein Nachteil. der leicht durch Entschädigung auszu-
gleichen ist.
Die Kostspieligkeit der Anlage und Unterhaltung, welche
fünftens in Betracht zu ziehen ist, haben wir bereits erörtert. Zur
Deckung kann in dreierlei Weise vorgegangen werden: entweder über-
nimmt der Staat die Kosten allein (resp. die grösseren Distrikte wie
die Provinz), oder sie werden auf dem Wege der Besteuerung durch
die Interessenten aufgebracht, wie namentlich der Adjacenten,
also der Grundbesitzer, welche einen unmittelbaren Nutzen von der
Anlage haben, dann der Fabrikanten aber auch der Städte, die durch
die Kanäle Kohlen ete. weit billiger erhalten. Schliesslich kann eine
Erhebung von Beiträgen unmittelbar bei und nach dem Grade der
Benutzung stattfinden, sei es für die Schiffe nach dem Tonnen-
gehalt, sei es nach den Waren, die sie transportieren.
Die Meinungen stehen sich sehr schroff gegenüber, welcher Weg
der zweckmässigste ist. und welcher der Gerechtigkeit am meisten
entspricht.
Wir sahen bereits, dass in den verschiedenen Ländern wie in
den verschiedenen Zeiten in sehr verschiedener Weise vorgegangen
wurde. Es ist bekannt, dass in alter Zeit die Erhebung von Zöllen auf
den Wasserstrassen ganz allgemein war, und dass besonders in Deutsch-
land ein derartiger Missbrauch damit getrieben wurde, dass dadurch
der Verkehr und die Benutzung dieses bedeutsamsten Kommunikations-
mittel der älteren Zeit übermässig erschwert war. Erst in dem.Laufe des
letzten Jahrhunderts ist es allmählich gelungen, die Zölle zu beseitigen.
Der letzte Zoll von dem Verkehre auf natürlicher Wasserstrasse, der
in Deutschland beseitigt wurde, war der Elbzoll im Jahre 1871. Nur
auf den Kanälen werden hier noch jetzt unbedeutende Abgaben er-
hoben, die aber, wie wir sahen, nicht einmal genügend einbringen, um
Trage der
Kosten-
deckung.