Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Große  Berliner  Straßenbahn.

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Verdienstes  als  Krankengeld  gewährt,  kommt  der  erkrankte  Angestellte  mit  dem  Zuschuß
der  Verwaltung  auf  sein  volles  Gehalt.
ERHOLUNGSURLAUB.  Dem  Bedürfnis  nach  Ausspannung  von  der  Arbeit  wird  durch
Erholungsurlaub  Rechnung  getragen;  Unterbeamte  und  Arbeiter  erhalten  je  nach  der  Länge
der  Dienstzeit  Urlaub  von  3  bis  10  Tagen  steigend.  Lohn  und  Gehalt  werden  während  des
Urlaubs  weiter  gezahlt,  wodurch  196  000  M.  Unkosten  im  Jahre  entstehen.
VEREIN  DER  ANGESTELLTEN.  In  dem  Bestreben,  den  verstreut  wohnenden  Angestellten ­
  gleichmäßige  Fürsorge  unter  Mitwirkung  des  Personals  selbst  angedeihen  zu  lassen,
wurde  eine  Zentrale  geschaffen  in  dem  „Verein  der  Angestellten  der  Großen  Berliner  Straßenbahn“, ­
  der  von  der  Verwaltung  mit  reichen  Mitteln  unterstützt  wird.  Zu  dem  Monatsbeitrag
der  einzelnen  Mitglieder  von  70  Pfg.  leistet  die  Große  Berliner  Straßenbahn  45  Pfg.  Der
Verein  ist  in  der  Lage,  Sterbegelder  in  Höhe  von  330—400  M.  beim  Tode  der  Mitglieder,
150  M.  beim  Ableben  der  Ehefrau  und  20—30  M.  beim  Tode  von  Kindern  zu  zahlen.  Darlehen ­
  werden  im  Falle  vorübergehenden  Bedarfs,  Unterstützungen  bei  besonderer
Notlage  bewilligt.  Die  Gewährung  von  Unterstützungen  wird  dem  Verein  durch  den  Vorsitzenden ­
  des  Aufsichtsrats  der  Großen  Berliner  Straßenbahn,  Geheimen  Kommerzienrat
Arnhold,  erleichtert,  der  alljährlich  einen  wohl  dotierten  Fonds  zur  Verfügung  stellt.
Ferner  haben  Aufsichtsrat  und  Direktion  anläßlich  der  Einführung  des  elektrischen  Betriebes
100  000  M.  gestiftet,  deren  Zinsen  an  bedürftige  Hinterbliebene  von  Straßenbahnern  verteilt
werden.  —  In  regelmäßigen  Zwischenräumen  versammelt  der  Verein  seine  Mitglieder,  nach
Betriebsstätten  getrennt,  zu  Vorträgen  belehrenden  Inhalts  und  zur  Besprechung
dienstlicher  und  wirtschaftlicher  Angelegenheiten.  Gleichfalls  zur  Belehrung  und  zur  Erörterung ­
  von  Fragen,  die  die  Beamtenschaft  interessieren,  dient  die  14  tägig  erscheinende
Vereinszeitschrift  „Die  Straßenbahn“,  zu  deren  Kosten  die  Große  Berliner  Straßenbahn
noch  besonders  beiträgt.  Sie  wird  den  Mitgliedern  unentgeltlich  geliefert.
RECHTSBEISTAND.  Dem  Straßenbahner,  der  vermöge  seines  Berufs  nur  zu  leicht
vor  Gericht  gefordert  werden  kann,  leistet  der  Verein  auf  seine  Kosten  Rechtsbeistand.
Drei  erprobte  Rechtsanwälte  stehen  zur  Verfügung.
FERIENKOLONIEN.  Erholungsbedürftige  Kinder  werden  aus  Vereinsmitteln,  die
hochherzige  Spender  noch  erhöhen,  in  Ferienkolonien  gesandt.
KANTINEN.  Dem  Ruhebedürfnis  des  Personals  in  den  Betriebspausen  dienen  Kantinen, ­
  die  der  Verein  nach  und  nach  auf  den  Bahnhöfen  einrichtet.  Kräftige  Kost  und
gute  Getränke  werden  zum  Selbstkostenpreis  abgegeben;  die  unverheirateten  Beamten
finden  billigen  Mittagstisch.
WOHNUNGEN.  Den  Verheirateten  bietet  eine  dem  Verein  angegliederte  Baugenossenschaft ­
  mit  zurzeit  5  Häusern  (in  Berlin  am  Kreuzberg  und  Schlesischen  Tor,
in  Wilmersdorf,  Tempelhof  und  Tegel)  insgesamt  300  Wohnungen,  bei  denen  besonderer
Wert  auf  ausreichende  Abmessung  der  Räume,  auf  Schaffung  von  Balkons,  Loggien  und
Baderäumen  gelegt  ist.  Die  Festsetzung  billiger  Mieten  wird  dadurch  ermöglicht,  daß  die
Große  Berliner  Straßenbahn  2  Millionen  Mark  Hypothekenkapital  zum  Zinsfüße  von  3  %
hergegeben  hat.
Wie  sehr  der  Verein  von  dem  Personal  geschätzt  wird,  zeigt  die  ständig  wachsende
Mitgliederzahl,  die  heute  9500  beträgt,  für  die  die  Verwaltung  jährlich  55  000  M.  dem
Verein  zuschießt.
In  Summa  wendet  die  Große  Berliner  Straßenbahn  für  ihre  11  500  ständigen  Beamten
und  Arbeiter  an  freiwilligen  Leistungen  jährlich  983  000  M.  auf,  das  sind  85  M.  auf  den
Kopf,  während  die  gesetzlichen  Leistungen  zur  Invaliden-  und  Unfallversicherung  sowie
zur  Betriebskrankenkasse  38  M.  betragen.  Am  weiteren  Ausbau  der  Wohlfahrtseinrichtungen
wird  unermüdlich  gearbeitet  zum  besten  der  zahlreichen  Angestellten  und  ihrer  Familien,
eine  Ehrenpflicht,  der  sich  eine  große  Verwaltung  niemals  entziehen  wird.
            
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