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Joh. Gottl. Hauswaldt,
Magdeburg-N eustadt.
Cichorie-, Chocolade- und Cacao-Fabriken.
(Gegründet 1786.)
ZWEI WOHLTÄTIGKEITSSTIFTUNGEN. Von den Inhabern sind im Laufe der
Jahre zwei Wohltätigkeitsstiftungen ins Leben gerufen worden.
Die eine Stiftung, deren augenblickliches Vermögen 170 750 M. beträgt, ist geschaffen
„für alte in der Firma beschäftigt gewesene, nicht mehr arbeitsfähige Arbeiter“.
Das Vermögen der anderen Stiftung hat bis jetzt die Höhe von 117 535 M. erreicht
und erhalten von den Zinsen dieses Betrages die Witwen der verstorbenen Be
amten Unterstützung.
Außerdem zahlt die Firma freiwillig, ohne daß eine besondere Stiftung hierfür be
steht, an die Witwen verstorbener Arbeiter monatlich Unterstützungen, die
einen Gesamtbetrag von ca. 6000 M. p. a. ausmachen.
Auszug aus dem Statut der Stiftung vom 16. Mai 1903.
§ 3. Die Stiftung wird geleitet und in allen ihren Angelegenheiten einschließlich
derjenigen, welche nach den Gesetzen eine Spezialvollmacht erfordern, geeignetenfalls
mit Substitutionsbefugnis, vor Behörden und Privatpersonen gegenüber, vertreten durch
den Vorstand.
§ 4. Der Vorstand besteht aus den persönlich haftenden Gesellschaftern, den Kom
manditisten und den jeweiligen Prokuristen der Kommanditgesellschaft Joh. Gottl.
Hauswaldt, hierselbst.
§ 7. Das Vermögen der Stiftung ist mündelsicher anzulegen.
§ 10. Die Beamten der Firma wählen aus ihrer Mitte 2 und die Arbeiter aus ihrer
Mitte 3 Delegierte, welche mindestens 10 Jahre ununterbrochen im Dienste der Firma
gestanden haben müssen.
Diese 5 Personen bilden einen Beirat, dem jährlich die Rechnung zur Durchsicht
und Prüfung vorzulegen ist.
§ 11. Die Unterstützungen sollen nach folgenden Grundsätzen gewährt werden.
1. In der ersten Abteilung für Arbeiterunterstützung. Jeder arbeitsunfähig werdende
Meister, Arbeiter oder Arbeiterin, welche ununterbrochen mindestens 15 Jahre in den Be
trieben der Firma in Magdeburg tätig gewesen sind, haben ein Anrecht auf eine wöchent
liche Unterstützung von 3 Mark auf Lebenszeit. Eine höhere Unterstützung kann nach
dem Ermessen des Vorstandes gewährt werden, wenn die Verhältnisse oder der bisherige
Verdienst des Betreffenden hierzu eine besondere Veranlassung geben.
2. In der zweiten Abteilung für Unterstützung von Witwen der Beamten: Den Witwen
von Beamten, welche ununterbrochen mindestens 15 Jahre bei der Firma in Magdeburg
tätig waren, kann eine jährliche Unterstützung bis zu 600 Mark nach dem Ermessen des
Vorstandes gewährt werden, wenn die Mittel hierzu in den Einnahmen der Stiftung vor
handen sind und im übrigen die persönlichen Verhältnisse der Witwe eine Unterstützung
angemessen erscheinen lassen.
Diese Unterstützung soll regelmäßig immer nur auf ein Jahr bewilligt werden.
Anspruch auf Unterstützung nach Maßgabe des Statuts soll auch denjenigen Arbeitern
und Arbeiterinnen, sowie den Witwen von denjenigen Beamten zustehen, welche in den
der Firma Joh. Gottl. Hauswaldt gehörigen, in Braunschweig, und Eickendorf be-
legenen oder künftig daselbst oder anderwärts noch zu errichtenden Fabrik- oder Geschäfts
betrieben tätig gewesen sind.
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