II. Abschnitt. Geschichte des Staatshaushaltes. 11
Räköczys sowie dessen Mißlingen, das Scheitern des Unabhängigkeitskampfes
im Jahre 1848/49, stehen in innigem Zusammenhang
mit finanziellen Miseren. Aber auch die Wiederherstellung der
ungarischen Verfassung im Jahre 1867 — der sogenannte Ausgleich
zwischen Österreich und Ungarn — wurde durch die gänzliche
Zerrüttung der Finanzen der Monarchie wesentlich gefördert. Auch
dafür liefert die Geschichte viele Beispiele, daß absolutistische
Herrscher die Verfassung und die Volksrechte lange mit Füßen
treten konnten, wenn sie nur den Staatshaushalt in Ordnung zu
halten wußten und die Staatsbürger in dem empfindlichsten Punkte
der Steuerleistung nicht verletzten. Der außerordentliche Aufschwung
des englischen Staates hängt innig mit dem Umstande zusammen,
daß sich dort die parlamentarische Kontrolle des Staatshaushaltes
früher entwickelte und auch von Preußen sagt Roscher,
daß die Ursache seines mächtigen Aufstieges neben der vorzüglichen
Heeresorganisation die richtige Führung des Staatshaushaltes
war.
Bedeutende finanzielle Ereignisse haben überhaupt oft einen
maßgebenden Einfluß auf den Lauf der Weltgeschichte genommen.
So möchte ich daran erinnern, daß der Kampf Caillaux im Januar
1912 seinen Sturz und die Ministerschaft des den Weltkrieg entfachenden
Poincare verursachte.
II. Abschnitt,
Geschichte des Staatshaushaltes.
l. Perioden des Staatshaushaltes. Die Geschichte
der Staatswirtschaft ist die Geschichte der Entwicklung der Staatsidee
einerseits, der Klassenbildung andererseits. In der Entwicklung
der Staatsidee ist die Steigerung des Staatsbewußtseins und
die konsequente Durchbildung des finanziellen Hoheitsrechtes zu
konstatieren. Mit Bezug auf die Klassenbildung bietet die Geschichte
die Erfahrung, daß die herrschenden Klassen danach
trachten, die Staatslasten auf die unfreien und unteren Klassen
abzuwälzen. Die Klassen und die Klassengesellschaft geht von dem
Prinzip der Ungleichheit aus, der Staat und die Rechtsordnung
dagegen drängen immer mehr auf die Verwirklichung des Prinzipes
der Gleichheit. Hierdurch erhebt sich der Staat über die Gesellschaft
und trachtet nach der Verwirklichung der Staatsidee gegenüber
den Sonderinteressen der Gesellschaft.