Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

37 
Noch: Übersicht 37 
Noch: Landes- und Gemeindesteuern 
Sachsen 
Rechnungsjahr 1913/14 n Rechnungsjahre 1926/27 
(is Jan bis 31. Den.) | Rechnungsjahr 1925/26 und 1927/28 
I. Land 
EA —— 
.. Einkommensteuer | 
‘. Ergänzungsteuer 
? Grundsteuer 
$ 
2. 
3. Grundsteuer (40 vH des ört- 
‘lichen Aufkommens) 
Gewerbesteuer (40 vH des 
örtlichen Aufkommens) 
5. Steuer vom Gewerbebetrieb 
im Umherziehen 
Stempelsteuer 
Schlachtsteuer 
Bergwerksabgaben: 
Grubenfeldsteuer 
Schurfsteuer 
I. Bezirksverbände 
Umlagen ®) 
Zugtiersteuer °) 
IGetränkesteuer 
Jagdsteuer 
Schankerlaubnissteuer ! 
Hundesteuer 
Vergnügungsteuer 
in den selbständigen Gutsbezir 
L. Grundsteuer (60 vH des’ 
2, Gewerbesteuer Ort ms4) 
3. Zuschläge zur Reichsgrund- 
erwerbsteuer 
1, Wertzuwachsteuer 7) 
3. Vergnügungsteuer 
1. 
eb 
?, Grundsteuer ab 1. 10. 19261) 
-„ Gewerbesteuer 
5. 
| wie 1925/26 
3. 
>. Steuer vom Gewerbebetrieb 
im Umherziehen 
3. Stempelsteuer 
7. Schlachtsteuer (einschließ- 
lich Übergangsabgabe {für 
zollausländisches Fleisch) 
Bergwerksabgaben: 
Grubenfeldsteuern 
Schurfsteuer 
Umlagen ?) 
1. Umlagen ®) 
9 — 
2, wie 1925/26 %) 
1, 
21 wie 1925/26 
1 
an 
1. Zuschlagsteuer zur Grund- 
steuer bis zu 150 vH ab 1. 10. 
1926 %) 
2, Zuschlagsteuer zur Gewerbe- 
steuer bis zu 150 vH 
3. 
4} wie 1925/26 7) 
5, 
Ze 
3} 
4, Anteile an der Reichszu- 
wachssteuer 
is 
jesetzliche Bestimmungen über 
Steuererhebung und Steuer- 
verbote bestehen nicht. Die 
Steuern werden auf Grund 
eigener Steuerordnungen er- 
hoben, die genehmigungs- 
pflichtig sind 
Anteile an der Reichszuwachs- 
steuer 
III. Gemeinden 
L. Grundsteuer ] 60 vH des 
2. Gewerbesteuer rm 
3. Wanderlagersteuer 
4. Zuschläge zur Reichsgrund- 
erwerhsteuer 
5. Schankerlaubnissteuer 
2 m 
/. Wertzuwachssteuer 7} 
3. Zugtiersteuer (bezirkfreie Ge- 
meinden) °) 
J. Getränkesteuer 
‚0. Vergnügungssteuer 
il. Hundesteuer 
12. Örtliche Abgaben auf Grund 
des 81 des Gemeindesteuer- 
gesetzes in der Fassung vom 
ı 20. Okt. 1920 ; 
IV. Kommunale Zweckverbände (1913: Gemeindeverbände) 
Beitragsleistung der Mitglieder nach Maßgabe der Satzung 
Zuschlagsteuer zur Grund- 
steuer bis zu 150 vH ab 1. 10. 
1926 !) *) 
2. Zuschlagsteuer zur Gewerbe- 
steuer bis zu 150 vH 
3, 
N } wie 1925/26 . 
“”Feuerschutzsteuer 
Wertzuwachssteuer 7) 
0. C wie 1925/26 ® 
{1.7 wie ) 
12. 
*}) Bis zum 30. Sept. 1926 Beteiligung an der bisherigen Grundsteuer wie 1925/26. — ?) Von den Gemeinden und Gute- 
)ezirken nach dem Verhältnis der direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Ergänzungsteuer und der Steuer vom Gewerbe- 
)afrieh im Umherzichen zu entrichten. Der Bezirksverband kann einen hiervon abweichenden Unterlagefuß beschließen. 
) Von den Gemeinden und Gutsbezirken nach dem Verhältnis der Grundsteuer {ab 1926/27 auch der Gewerbesteuer) und 
hre Anteile, — 4) Abzüglich 2 vH an den Ausgleichsstock. — *) Abzüglich 10 vH für den Landeswegebaustock, — %) Bei 
ler Getränkesteuer darf ab 1. Sept. 1927 nur noch der örtliche Verbrauch von Bier versteuert werden. — 7) Ab. 1. Okt. 1925 
)esteht Verpflichtung zur Erhebung bei Veräußerung von Erwerbungen nach dem 31. Dez. 1918. 
5. 
nanzen und Steuern
	        
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