Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Mech. Weberei am Mühlbach, Augsburg-Pfersee. 
Jedem Mieter ist ein Gartenanteil von durchschnittlich 30 qm Größe zugeteilt, der 
demselben zur unentgeltlichen Nutznießung überlassen ist. 
BADEGELEGENHEIT. Sämtlichen Arbeitern der Fabrik ist durch ein Abkommen 
der Firma mit einer benachbarten Badeanstalt Gelegenheit geboten, gegen Erlag von 10 Pfg. 
ein warmes Wannenbad und von 5 Pfg. ein Brausebad mit Wäsche zu erhalten; die Mehr 
kosten werden von der Firma bestritten. 
KRANKENKASSE. Die Beiträge der Krankenkasse sind auf 4 y 2 % des wirklichen 
Arbeitsverdienstes festgesetzt; die Firma hat hiervon statt des gesetzlichen einen Drittels, 
freiwillig die Hälfte der Beiträge übernommen. 
UNTERSTÜTZUNGEN. Die Firma schuf ein Arbeiter-Unterstützungs-Konto, das eine 
ungefähre Höhe von 111000 M, aufweist und ein Beamten-Unterstützungs-Konto mit 
etwa 76 000 M., welche ausschließlich aus Mitteln der Firma dotiert werden, ohne irgend 
welche Beiträge von seiten der Angetellten und Arbeiter. Hiervon werden unterstützungs 
bedürftigen Personen Zuschüsse gewährt, teilweise geschieht dies auch in Form von Pen 
sionen. 
FABRIKSPARKASSE. Um den Angestellten und Arbeitern Gelegenheit zu geben, 
sich eine Sparpfennig für Fälle der Not zurückzulegen, schuf die Firma eine Fabriksparkasse, 
bei welcher freiwillige Einlagen mit 4% % pro Jahr verzinst werden. Einlagen in die Spar 
kasse können bereits von 1 Mark an erfolgen und werden dieselben auf Wunsch jederzeit 
wieder zurückbezahlt. 
NÄHKURSE. Zum Zwecke der Fortbildung im Nähen und in anderen Handfertigkeiten 
errichtete die Firma vor einigen Jahren Abendkurse für Arbeiterinnen unter Leitung einer 
geprüften Lehrerin, welche von einer größeren Anzahl unserer Arbeiterinnen besucht wurden. 
Seit kurzer Zeit vereinigten wir diese Kurse mit den von hiesigen Frauenvereinen gegründeten 
Nähabenden, woran wir uns mit einem regelmäßigen größeren jährlichen Beitrag beteiligen. 
ARBEITERVEREIN. In der Fabrik besteht ein Arbeiterverein (Werkverein), dem 
sich etwa die Hälfte der Gesamtarbeiterschaft angeschlossen hat und deren Prinzip es ist, 
im friedlichen Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu leben, die also den freien Gewerkschaften 
fern stehen. Der Verein hat das Bestreben seinen Mitgliedern in wirtschaftlicher Hinsicht 
Vorteile zu bieten und sie in jeder Notlage zu unterstützen. So gewährt er durch eine, un 
abhängig von der Fabrikkrankenkasse geschaffene Krankenhilfskasse deren Mitgliedern 
Krankengelder, Wöchnerinnen-Unterstützungen und Sterbegelder, wozu sich die Firma 
statutarisch verpflichtet hat, ein Drittel der Beiträge zu übernehmen. 
Im Falle der Bedürftigkeit und Würdigkeit werden Vereinsmitglieder unterstützt, 
bei militärischen Übungen, bei Verheiratung, zum Besuch von Ausstellungen und Fach 
schulen werden Zuschüsse geleistet, im Krankheitsfalle wird eine Hauspflege vermittelt. 
Erstkomunikanten der Mitglieder erhalten Geschenke, insbesondere aber werden bei der all 
jährlich stattfindenden Weihnachtsfeier Familienangehörige und Kinder reichlich be 
schenkt. Durch einen Gesangverein, der aus Vereinsmitgliedern besteht, wird auch die 
Geselligkeit gepflegt, ebenso besteht eine gut ausgestattete Vereinsbibliothek zur freien 
Benutzung. 
Um den Verein in die Lage zu versetzen, all diese Vorteile seinen Mitgliedern bieten 
zu können, gewährt die Firma regelmäßig größere Zuwendungen zum Vereinsvermögen, 
welche den hier angeschlossenen Arbeitern zugute kommen.
	        
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