Full text : Fortschritt und Armut

Wahrung  gleicher  Rechte  auf  den  Grund  und  Boden.

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Rap.  II.

raum  gewähren,  das  verbrechen  vermindern,  die  Sittlichkeit,  den
Geschmack,  die  Intelligenz  erhöhen,  die  Regierung  reinigen  und  die
Zivilisation  auf  noch  edlere  Höhen  führen  wird,  ist  —  die  Rente  durch
Besteuerung  zu  appropriieren.
Auf  diese  weise  kann  der  Staat  der  allgemeine  Grundherr  werden,
ohne  sich  so  zu  nennen  und  ohne  eine  einzige  neue  Funktion  zu  übernehmen. ­
  Der  Form  nach  würde  der  Grundbesitz  genau  so  wie  jetzt
bleiben.  Kein  Eigentümer  braucht  depossediert  und  niemand  braucht
im  Umfang  des  statthaften  Besitzes  beschränkt  zu  werden.  Denn  da  die
Rente  vom  Staate  in  Steuern  genommen  wird,  so  würde.das  Land,
gleichviel  auf  wessen  Namen  es  steht  oder  in  welchen  Parzellen  es  gehalten ­
  wird,  faktisch  Gemeingut  sein  und  jedes  Mitglied  des  Gemeinwesens ­
  würde  an  den  Vorteilen  seines  Besitzes  teilnehmen.
Da  nun  die  Besteuerung  der  Rente  oder  der  Landwerte  um  so  viel,
wie  wir  andere  Steuern  abschaffen,  notwendig  erhöht  werden  muß,
so  können  wir  die  Sache  in  praktische  Form  bringen  durch  den  Vorschlag:
Alle  Besteuerung  außer  der  auf  Grundwerte
abzuschaffen.
wie  wir  gesehen  haben,  ist  der  wert  des  Landes  im  Beginn  der
Gesellschaft  nichts,  je  mehr  sich  aber  derselbe  durch  Zunahme  der  Bevölkerung ­
  und  durch  den  Fortschritt  der  Gewerbe  entwickelt,  wird  er
größer  und  größer.  3 n  jedem  zivilisierten  Lande,  selbst  dem  neuesten,
reicht  der  wert  des  Bodens  im  ganzen  hin,  um  die  sämtlichen  Ausgaben
der  Regierung  zu  bestreiten.  )n  den  höher  entwickelten  Ländern  ist
er  weit  mehr  als  ausreichend.  Daher  wird  es  nicht  genügen,  lediglich
alle  Steuern  auf  den  wert  des  Bodens  zu  legen,  wo  die  Rente  die
gegenwärtigen  Regierungseinkünfte  übersteigt,  wird  es  erforderlich
sein,  die  verlangte  Steuersumme  entsprechend  zu  erhöhen  und  damit
fortzufahren,  je  mehr  sich  die  Gesellschaft  entwickelt  und  die  Rente  steigt.
Dies  ist  jedoch  eine  so  natürliche  und  leichte  Sache,  daß  sie  in  dem  vorschlage, ­
  alle  Steuern  auf  den  wert  des  Bodens  zu  legen,  als  einbegriffen
oder  wenigstens  als  darunter  angesehen  werden  darf.  Ls  ist  der  erste
schritt,  durch  welchen  der  praktische  Kampf  eingeleitet  werden  muß.
Ist  der  Hase  erst  gegangen  und  getötet,  so  wird  das  Braten  ganz  von
selber  folgen.  Ist  das  gemeinschaftliche  Recht  auf  den  Grund  und  Boden
erst  so  weit  gewürdigt,  daß  alle  Steuern  abgeschafft  sind,  außer  der  auf
die  Rente,  dann  ist  keine  Gefahr,  daß  den  individuellen  Grundbesitzern
viel  mehr  übrig  bleiben  wird,  als  was  nötig  ist,  um  sie  zu  veranlassen,
die  öffentlichen  Einkünfte  einzuziehen.
Die  Erfahrung  hat  mich  gelehrt  (denn  seit  einigen  Jahren  bin
ich  bemüht  gewesen,  diesen  Vorschlag  in  Aufnahme  zu  bringen),  daß,
wo  der  Gedanke,  alle  Steuern  auf  den  Grundbesitz  zu  konzentrieren,
hinreichenden  Eingang  findet  um  zum  Nachdenken  anzuregen,  es  sich
stets  Bahn  bricht,  daß  aber  wenige  unter  den,  gerade  am  meisten  dabei
gewinnenden  Klassen  sogleich  oder  selbst  geraume  Zeit  später  die  volle
            
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