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Verwaltungsgebäude (auch für die Wohlfahrtseinrichtungen).
Schultheiß’ Brauerei
Berlin.
Die Schultheiß’ Brauerei, die im Jahre 1842 gegründet, 1871 in eine Actien-Gesell-
schaft umgewandelt wurde, ist mit einer Jahresproduktion von über 1 600 000 Hektoliter
das größte Brauereiunternehmen des europäischen Kontinents. Sie besitzt 5 verschiedene
Brauereibetriebe, 2 besondere Malzfabriken und 80 über Nord- und Mitteldeutschland
verbreitete Niederlagen. Die Gesellschaft beschäftigt 3275 Beamte und Arbeitnehmer,
unterhält einen Fuhrpark von 1220 Pferden und zahlt an Staats-, Kreis- und Gemeinde
steuern derzeit rund 7000000 M. im Jahre.
Die Wohlfahrt ihrer Angestellten und Arbeitnehmer hat sich die Schultheiß’ Brauerei
von jeher besonders angelegen sein lassen, und vieles von dem, was in den letzten Jahr
zehnten auf dem Gebiete der Arbeiterfürsorge zum Gegenstand der Gesetzgebung geworden
ist, wie z. B. Erlaß von Arbeitsordnungen, Bildung von Arbeiterausschüssen, Unfallver
hütungsvorschriften, Bestimmungen über Sonntagsruhe, Krankenunterstützung, Regelung
von Tag- und Nachtarbeit, Pensionsversicherung der Angestellten u. dgl. mehr, hat sie
längst vordem aus eigener Initiative in ihren Betrieben eingeführt. Wir geben hier eine
kurze Beschreibung der für die Angestellten, Arbeitnehmer und deren Familien geschaffenen
Kassen- und sonstigen Wohlfahrtseinrichtungen.
Kasseneinrichtungen.
Die SPARKASSE ist eine lediglich dem Vorteile der Angestellten und Arbeitnehmer
gewidmete Einrichtung, es werden daher nur von Personen, die bei der Gesellschaft be
schäftigt sind, Einlagen angenommen, und auch nur insoweit, als solche nachweislich aus
dem bei der Gesellschaft verdienten Gehalte, Lohn, Gratifikationen usw. nach Bestreitung
des Lebensunterhaltes für den Einleger und seine Familie erspart worden sind. Von einer
Person dürfen im Laufe eines Monats nicht mehr als 50 M. und überhaupt nicht mehr als
3000 M. eingezahlt werden. Die Spargelder werden mit 4 % jährlich verzinst.
Um nun die bei der Gesellschaft tätigen Angestellten und Arbeitnehmer mit ihren
Ersparnissen an dem Ertrage des Unternehmens zu beteiligen, wird ihnen außer den ge-