Schultheiß’ Brauerei, Berlin.
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nannten Zinsen jedesmal nach der Generalversammlung noch derjenige Prozentsatz, den
die Gesellschaft über 4% an ihre Aktionäre als Jahresdividende verteilt, für diejenigen
Spargelder vergütet, welche während des ganzen abgelaufenen Geschäftsjahres bei der
Sparkasse angelegt waren.
Die Zahl der Sparer belief sich am Schluß des Geschäftsjahres 1911/12 auf 1900, das
eingelegte Sparkassenkapital auf 3 792 267,08 M., und als Anteil am Geschäftsgewinn,
als sogenannte Superdividende, wurden für dieses Geschäftsjahr 387 3x9,35 M. ausgezahlt.
UNTERSTÜTZUNGSKASSEN bestehen für Arbeitnehmer und für Beamte.
Zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien bestehen seit dem
Jahre 1875 sechs nach den einzelnen Hauptbetrieben getrennte Unterstützungskassen. Die
Kassen dienen zur Unterstützung der Arbeitnehmer und ihrer Familien in Krankheits- und
sonstigen außergewöhnlichen, unverschuldeten Unglücksfällen, sowie zur Ergänzung der
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Es erhalten zunächst Unterstützungen die
Frauen und Kinder der Arbeitnehmer, indem ihnen unentgeltliche ärztliche Behandlung
gewährt und die Arzneikosten erstattet werden. Beihilfen werden ferner gewährt, wenn die
auf Grund der gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung erfolgenden Leistungen
nicht ausreichend erscheinen oder zur völligen Wiederherstellung nicht genügen; die Unter
stützung besteht in freier ärztlicher Behandlung, Lieferung von Medizin und sonstigen
Heilmitteln, in Zahlung von Extrakrankengeldern, Zuschüssen zu Erholungsreisen und
Badekuren. Auch helfen die Kassen in solchen und anderen Notlagen den Arbeitnehmern
mit baren Unterstützungen und Vorschüssen.
Die Einnahmen der Kassen bestehen in erster Linie in den von der Gesellschaft ge
leisteten Zuschüssen; daneben fließen in die Kassen die Strafgelder, die auf Grund der
Strafordnungen verhängt werden, ein gewisser Anteil an dem Werte des Haustrunks, der
bei der Gesellschaft (fakultativ) abgelöst ist, sowie die Zinsen des angesammelten Ver
mögens. Von den Arbeitnehmern werden Beiträge nicht erhoben.
Das Vermögen der 6 Unterstützungskassen betrug am 31. Dezember 1912 zusammen
70520,69 M.; die Einnahmen beliefen sich im Jahre 1912 auf 78 092,05 M., die Ausgaben
auf 73 288,82 M. Der jährliche Zuschuß der Gesellschaft bewegt sich zwischen 55 000
und 65 000 M.
Die Vorstände der Unterstützungskassen bestehen aus denjenigen Ausschußmit
gliedern sämtlicher Gruppen von Arbeitnehmern, welche auf Grund der Satzungen für die
Ausschüsse in den 5 Abteilungen und in der Malzfabrik Fürstenwalde jeweils gewählt
und im Amte sind.
RUHEGEHALT FÜR ARBEITNEHMER. Invaliden und erwerbsunfähigen Arbeit
nehmern gewährt die Schultheiß’ Brauerei je nach Art und Dauer der von ihnen inne
gehabten Stellung ein jährliches Ruhegehalt von 360—540 M., das in Monatsraten aus
gezahlt wird.
Die BEAMTEN-UNTERSTÜTZUNGSKASSE wurde am 1. September 1904 ins Leben
gerufen, sie wird unter Kontrolle des Vorstandes der Gesellschaft von den Beamten selbst
verwaltet; Beiträge werden auch von diesen nicht erhoben. Unterstützungsberechtigt sind
alle zum kaufmännischen, technischen und Betriebspersonal der Gesellschaft gehörigen
Beamten mit einem Jahreseinkommen von höchstens 6000 M., soweit sie seit mindestens
einem Jahre bei der Gesellschaft tätig sind. Die Kasse dient zur Ergänzung und Erweite
rung der in Krankheitsfällen, bei militärischen Übungen usw. nach gesetzlicher Vorschrift
oder auf Grund des Dienstvertrages von der Gesellschaft zu gewährenden Leistungen, zur
Unterstützung der Beamten bei Krankheits-, Todes- und anderen Unglücksfällen in ihrer
Familie, sowie überhaupt in Fällen materieller Notlage und besonderer wirtschaftlicher
Bedürfnisse, ferner zur Unterstützung von dienstunfähig gewordenen Beamten und von
Hinterbliebenen verstorbener Beamten.