Schultheiß’ Brauerei, Berlin.
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Sonstige Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeitnehmer.
DIE ARBEITERAUSSCHÜSSE. Aufgabe und Zweck dieser Ausschüsse ist: die Ver
tretung der Interessen der Arbeitnehmer, soweit es sich um ihr Verhältnis zur Gesellschaft
handelt, die Beratung und Beschlußfassung über die den Ausschüssen von dem Vorstande
der Gesellschaft überwiesenen oder von den Mitgliedern bezüglich ihres Arbeitsverhält
nisses angeregten Fragen und Angelegenheiten, ferner die Begutachtung der zu erlassen
den Arbeits- und Strafordnungen, die Überwachung bestehender sowie die Beratung neuer
Einrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer, die Beaufsichtigung und Anregung von Vor
richtungen zum Schutze von Leben und Gesundheit, die Unterstützung des Vorstandes und
der Beamten der Gesellschaft behufs Aufrechterhaltung von Ehrenhaftigkeit, Ordnung und
Sitte und endlich die Schlichtung von Streitigkeiten aller Art unter den Arbeitnehmern. —
Zusammensetzung
der Ausschüsse und
der Wahlmodus sind
durch besondere Sat
zungen geregelt.
URLAUB. Der
Urlaub der Arbeit
nehmer ist jetzt
durch Tarifverträge
geregelt, doch hat die
Schultheiß’ Brauerei
längst vordem ihren
Arbeitern regelmä
ßigen Urlaub ge
währt.
KANTINEN.
Um den Arbeitneh
mern die Beschaf
fung guter Lebens
mittel zu billigen
Preisen zu ermög
lichen, sind Kan
tinen errichtet, über
welche ihre Vertre
ter die Aufsicht
führen. Alle Speisen, Getränke und sonstige Waren werden zu Einkaufspreisen abgegeben.
Sämtliche Kosten für Einrichtung und Unterhaltung der Kantinen, sowie die Gehälter
und Löhne des Kantinenpersonals werden von der Gesellschaft getragen.
INVALIDENWERKSTATT. Arbeitern, die durch Krankheit oder infolge Unfalles
teilweise erwerbsunfähig geworden sind, bietet sich in der Invalidenwerkstatt der Gesell
schaft Gelegenheit, sich durch leichte Arbeiten, wie Bürstenbinden, Flechtarbeiten usw.
auch weiterhin eine auskömmliche Existenz zu sichern.
Kinderheim der Abteilung II, Berlin.
BADEANSTALTEN. Den Arbeitnehmern sowie ihren Frauen und Kindern werden in
besonderen Badeanstalten von festangestellten Badewärtern und Badefrauen unentgelt
liche Bäder verabfolgt. Für Badehandtücher und Badelaken sind kleine Vergütungen
vorgeschrieben, die in die Unterstützungskassen fließen.
ERHOLUNGS-HAUS. Arbeitnehmern, die nach überstandener Krankheit oder in
folge von Schwäche, Abspannung u. dgl. der Erholung und Ruhe bedürfen, steht das