Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Schultheiß’ Brauerei, Berlin. 
3i5* 
Sonstige Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeitnehmer. 
DIE ARBEITERAUSSCHÜSSE. Aufgabe und Zweck dieser Ausschüsse ist: die Ver 
tretung der Interessen der Arbeitnehmer, soweit es sich um ihr Verhältnis zur Gesellschaft 
handelt, die Beratung und Beschlußfassung über die den Ausschüssen von dem Vorstande 
der Gesellschaft überwiesenen oder von den Mitgliedern bezüglich ihres Arbeitsverhält 
nisses angeregten Fragen und Angelegenheiten, ferner die Begutachtung der zu erlassen 
den Arbeits- und Strafordnungen, die Überwachung bestehender sowie die Beratung neuer 
Einrichtungen zugunsten der Arbeitnehmer, die Beaufsichtigung und Anregung von Vor 
richtungen zum Schutze von Leben und Gesundheit, die Unterstützung des Vorstandes und 
der Beamten der Gesellschaft behufs Aufrechterhaltung von Ehrenhaftigkeit, Ordnung und 
Sitte und endlich die Schlichtung von Streitigkeiten aller Art unter den Arbeitnehmern. — 
Zusammensetzung 
der Ausschüsse und 
der Wahlmodus sind 
durch besondere Sat 
zungen geregelt. 
URLAUB. Der 
Urlaub der Arbeit 
nehmer ist jetzt 
durch Tarifverträge 
geregelt, doch hat die 
Schultheiß’ Brauerei 
längst vordem ihren 
Arbeitern regelmä 
ßigen Urlaub ge 
währt. 
KANTINEN. 
Um den Arbeitneh 
mern die Beschaf 
fung guter Lebens 
mittel zu billigen 
Preisen zu ermög 
lichen, sind Kan 
tinen errichtet, über 
welche ihre Vertre 
ter die Aufsicht 
führen. Alle Speisen, Getränke und sonstige Waren werden zu Einkaufspreisen abgegeben. 
Sämtliche Kosten für Einrichtung und Unterhaltung der Kantinen, sowie die Gehälter 
und Löhne des Kantinenpersonals werden von der Gesellschaft getragen. 
INVALIDENWERKSTATT. Arbeitern, die durch Krankheit oder infolge Unfalles 
teilweise erwerbsunfähig geworden sind, bietet sich in der Invalidenwerkstatt der Gesell 
schaft Gelegenheit, sich durch leichte Arbeiten, wie Bürstenbinden, Flechtarbeiten usw. 
auch weiterhin eine auskömmliche Existenz zu sichern. 
Kinderheim der Abteilung II, Berlin. 
BADEANSTALTEN. Den Arbeitnehmern sowie ihren Frauen und Kindern werden in 
besonderen Badeanstalten von festangestellten Badewärtern und Badefrauen unentgelt 
liche Bäder verabfolgt. Für Badehandtücher und Badelaken sind kleine Vergütungen 
vorgeschrieben, die in die Unterstützungskassen fließen. 
ERHOLUNGS-HAUS. Arbeitnehmern, die nach überstandener Krankheit oder in 
folge von Schwäche, Abspannung u. dgl. der Erholung und Ruhe bedürfen, steht das
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.