Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Schultheiß’ Brauerei, Berlin. 
chem die Protokolle der Sitzungen, die Verfügungen der Direktion und sonstige die Arbeit 
nehmer betreffende Bekanntmachungen, auch Familiennachrichten der Arbeitnehmer, ver 
öffentlicht werden. 
Einrichtungen für die Kinder der Arbeitnehmer. 
KINDERHEIME. In den Abteilungen I und II zu Berlin, in Pankow und in Ab 
teilung III zu Dessau sind Kinderheime errichtet, die eigens für ihren Zweck erbaut und 
ausgestattet sind. Im allgemeinen werden nur Knaben und Mädchen aufgenommen, die 
sich im Alter zwischen 3 und 12 Jahren befinden. 
In jedem Kinderheim findet sich Raum für mindestens 30 Kinder. Die Heime stehen 
unter Aufsicht von Diakonissinnen und bieten den Kindern zeitweise Aufenthalt und Er 
holung in guter Luft sowie Pflege und Belehrung. Sämtliche Kosten der Kinderheime 
werden von der Gesellschaft getragen. Da in erster Linie die Gesundheit der Kinder ge- 
kräftigt werden soll, 
so bringen sie den 
größten Teil des 
Tages im Freien 
zu und beschäftigen 
sich mit Spielen, 
Turnen, Graben und 
Blumenpflege. Doch 
fehlt es für die Rei 
feren auch nicht an 
ernsterer Anregung, 
sie werden zu Ge 
sang, zum Lesen und 
zu Handarbeiten an 
gehalten; es wird fer 
ner darauf geachtet, 
daß die schulpflich 
tigen Kinder ihre 
Ferienarbeiten sorg 
fältig ausführen. Die 
Kinderheime stehen 
unter dauernder 
ärztlicher Kontrolle. 
Außer den für 
längere Dauer in den 
Kinderheimen untergebrachten Kindern findet eine große Anzahl vorübergehend Unter 
kunft in Fällen, in denen die Mütter der Kinder erkrankt sind oder sonstige Verhältnisse 
in der Familie die Unterbringung im Kinderheim wünschenswert erscheinen lassen. 
Die Kinderheime dienen ferner Unterrichtszwecken, da in verschiedenen Lehrzweigen 
durch die Schwestern sowie durch besondere Lehrkräfte Unterricht erteilt wird. Die noch 
nicht schulpflichtigen Kinder werden in Kleinkinderschulen unterwiesen. 
STRICKSCHULEN. Für die schulpflichtigen Mädchen bestehen Strickschulen und 
unter Leitung von Handarbeitslehrerinnen regelmäßige Kurse, in welchen Unterricht im 
Nähen, Häkeln, Stricken, Ausbessern der Wäsche u. dgl. erteilt wird. 
SCHÜLERWERKSTÄTTEN. Für die schulpflichtigen Knaben sind Schülerwerkstätten 
eingerichtet, in denen sie während der schulfreien Zeit in der Bearbeitung von Rohmateria 
lien und in der Handhabung einfacher Werkzeuge, wie des Messers, der Schere, der Laub 
säge, des Hammers und des Bohrers unterwiesen werden. Der Unterricht beginnt mit
	        
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