Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

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Schultheiß’  Brauerei,  Berlin.

chem  die  Protokolle  der  Sitzungen,  die  Verfügungen  der  Direktion  und  sonstige  die  Arbeitnehmer ­
  betreffende  Bekanntmachungen,  auch  Familiennachrichten  der  Arbeitnehmer,  veröffentlicht ­
  werden.
Einrichtungen  für  die  Kinder  der  Arbeitnehmer.
KINDERHEIME.  In  den  Abteilungen  I  und  II  zu  Berlin,  in  Pankow  und  in  Abteilung ­
  III  zu  Dessau  sind  Kinderheime  errichtet,  die  eigens  für  ihren  Zweck  erbaut  und
ausgestattet  sind.  Im  allgemeinen  werden  nur  Knaben  und  Mädchen  aufgenommen,  die
sich  im  Alter  zwischen  3  und  12  Jahren  befinden.
In  jedem  Kinderheim  findet  sich  Raum  für  mindestens  30  Kinder.  Die  Heime  stehen
unter  Aufsicht  von  Diakonissinnen  und  bieten  den  Kindern  zeitweise  Aufenthalt  und  Erholung ­
  in  guter  Luft  sowie  Pflege  und  Belehrung.  Sämtliche  Kosten  der  Kinderheime
werden  von  der  Gesellschaft  getragen.  Da  in  erster  Linie  die  Gesundheit  der  Kinder  gekräftigt
  werden  soll,
so  bringen  sie  den
größten  Teil  des
Tages  im  Freien
zu  und  beschäftigen
sich  mit  Spielen,
Turnen,  Graben  und
Blumenpflege.  Doch
fehlt  es  für  die  Reiferen ­
  auch  nicht  an
ernsterer  Anregung,
sie  werden  zu  Gesang, ­
  zum  Lesen  und
zu  Handarbeiten  angehalten; ­
  es  wird  ferner ­
  darauf  geachtet,
daß  die  schulpflichtigen ­
  Kinder  ihre
Ferienarbeiten  sorgfältig ­
  ausführen.  Die
Kinderheime  stehen
unter  dauernder
ärztlicher  Kontrolle.
Außer  den  für
längere  Dauer  in  den
Kinderheimen  untergebrachten  Kindern  findet  eine  große  Anzahl  vorübergehend  Unterkunft ­
  in  Fällen,  in  denen  die  Mütter  der  Kinder  erkrankt  sind  oder  sonstige  Verhältnisse
in  der  Familie  die  Unterbringung  im  Kinderheim  wünschenswert  erscheinen  lassen.
Die  Kinderheime  dienen  ferner  Unterrichtszwecken,  da  in  verschiedenen  Lehrzweigen
durch  die  Schwestern  sowie  durch  besondere  Lehrkräfte  Unterricht  erteilt  wird.  Die  noch
nicht  schulpflichtigen  Kinder  werden  in  Kleinkinderschulen  unterwiesen.
STRICKSCHULEN.  Für  die  schulpflichtigen  Mädchen  bestehen  Strickschulen  und
unter  Leitung  von  Handarbeitslehrerinnen  regelmäßige  Kurse,  in  welchen  Unterricht  im
Nähen,  Häkeln,  Stricken,  Ausbessern  der  Wäsche  u.  dgl.  erteilt  wird.
SCHÜLERWERKSTÄTTEN.  Für  die  schulpflichtigen  Knaben  sind  Schülerwerkstätten
eingerichtet,  in  denen  sie  während  der  schulfreien  Zeit  in  der  Bearbeitung  von  Rohmaterialien ­
  und  in  der  Handhabung  einfacher  Werkzeuge,  wie  des  Messers,  der  Schere,  der  Laubsäge, ­
  des  Hammers  und  des  Bohrers  unterwiesen  werden.  Der  Unterricht  beginnt  mit
            
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