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Schultheiß’ Brauerei, Berlin.
chem die Protokolle der Sitzungen, die Verfügungen der Direktion und sonstige die Arbeitnehmer
betreffende Bekanntmachungen, auch Familiennachrichten der Arbeitnehmer, veröffentlicht
werden.
Einrichtungen für die Kinder der Arbeitnehmer.
KINDERHEIME. In den Abteilungen I und II zu Berlin, in Pankow und in Abteilung
III zu Dessau sind Kinderheime errichtet, die eigens für ihren Zweck erbaut und
ausgestattet sind. Im allgemeinen werden nur Knaben und Mädchen aufgenommen, die
sich im Alter zwischen 3 und 12 Jahren befinden.
In jedem Kinderheim findet sich Raum für mindestens 30 Kinder. Die Heime stehen
unter Aufsicht von Diakonissinnen und bieten den Kindern zeitweise Aufenthalt und Erholung
in guter Luft sowie Pflege und Belehrung. Sämtliche Kosten der Kinderheime
werden von der Gesellschaft getragen. Da in erster Linie die Gesundheit der Kinder gekräftigt
werden soll,
so bringen sie den
größten Teil des
Tages im Freien
zu und beschäftigen
sich mit Spielen,
Turnen, Graben und
Blumenpflege. Doch
fehlt es für die Reiferen
auch nicht an
ernsterer Anregung,
sie werden zu Gesang,
zum Lesen und
zu Handarbeiten angehalten;
es wird ferner
darauf geachtet,
daß die schulpflichtigen
Kinder ihre
Ferienarbeiten sorgfältig
ausführen. Die
Kinderheime stehen
unter dauernder
ärztlicher Kontrolle.
Außer den für
längere Dauer in den
Kinderheimen untergebrachten Kindern findet eine große Anzahl vorübergehend Unterkunft
in Fällen, in denen die Mütter der Kinder erkrankt sind oder sonstige Verhältnisse
in der Familie die Unterbringung im Kinderheim wünschenswert erscheinen lassen.
Die Kinderheime dienen ferner Unterrichtszwecken, da in verschiedenen Lehrzweigen
durch die Schwestern sowie durch besondere Lehrkräfte Unterricht erteilt wird. Die noch
nicht schulpflichtigen Kinder werden in Kleinkinderschulen unterwiesen.
STRICKSCHULEN. Für die schulpflichtigen Mädchen bestehen Strickschulen und
unter Leitung von Handarbeitslehrerinnen regelmäßige Kurse, in welchen Unterricht im
Nähen, Häkeln, Stricken, Ausbessern der Wäsche u. dgl. erteilt wird.
SCHÜLERWERKSTÄTTEN. Für die schulpflichtigen Knaben sind Schülerwerkstätten
eingerichtet, in denen sie während der schulfreien Zeit in der Bearbeitung von Rohmaterialien
und in der Handhabung einfacher Werkzeuge, wie des Messers, der Schere, der Laubsäge,
des Hammers und des Bohrers unterwiesen werden. Der Unterricht beginnt mit