Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Straßenbahn Hannover. 
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ERHOLUNGSURLAUB. Angestellte, die über 3 Jahre beschäftigt sind, erhalten 3 Tage 
Erholungsurlaub im Jahre, unter Fortzahlung des Lohnes. Nach 6 jähriger Dienstzeit beträgt 
dieser Urlaub 4 Tage, nach 8jähriger Dienstzeit 5 Tage und nach iojähriger Dienstzeit 
7 Tage pro Jahr. 
UNTERSTÜTZUNGEN. In Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis werden angemessene 
Unterstützungen durch die Direktion aus einem besonderen Unterstützungsfonds gewährt. 
FÜRSORGEZUSCHUSSKASSE. Beim Eintritt der Dienstuntauglichkeit bzw. bei dem 
Ableben der Angestellten und Arbeiter zahlt die Verwaltung aus einer besonderen Kasse, 
deren Dotierung sie allein trägt, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenrenten. Die ersteren 
richten sich nach dem Dienstalter. Sie beginnen nach vollendetem 10. Dienstjahre mit 
15 /i2o der jährlichen Lohnbezüge und erreichen mit vollendetem 40. Dienstjahre das 
Dreifache dieses Betrages als Höchstleistung. Die Hinterbliebenenrente für eine Witwe 
stellt sich auf V 3 der den Angestellten zustehenden Invalidenrente. Die Kinder verstorbener 
Angestellten erhalten bis zum vollendeten 15. Lebensjahre, wenn die Mutter lebt, V12» wenn 
die Mutter tot ist, 1 / i der dem Angestellten zukommenden Rente, für jedes Kind. 
Für die Angestellten hat die Verwaltung die volle Beitragsleistung zur Privat-Beamten- 
Versicherung übernommen. 
WEIHNACHTSKASSE. Um den Angestellten die für die Weihnachtsfeier erforderlichen 
Geldmittel bereitzustellen, werden aus dem Betriebsfonds vor Weihnachten besondere 
Gratifikationen gezahlt, deren Höhe sich je nach dem Dienstalter und der Dienststellung 
abstuft. 
KONSUMKASSE. Allen Angestellten liefert die Verwaltung auf Grund großer Ab 
schlüsse den Bedarf an Heizmaterialien zum Selbstkostenpreise. 
AUFENTHALTSRÄUME FÜR DAS PERSONAL. Dem gesamten Personal werden auf 
den Betriebsstätten besondere Räume mit angeschlossenen Kantinen vorgehalten, damit sie 
ihre Pausen außerhalb der Wirtschaft zubringen und ihren Lebensunterhalt während dieser 
Pausen möglichst billig befriedigen können. Dem Maschinenpersonal wird, um es dem Alko 
holgenuß zu entfremden, während des ganzen Jahres unentgeltlich Tee oder Kaffee mit 
Zucker verabreicht. 
BESONDERE LOHNZULAGE. Nach 25jähriger und 4ojähriger Dienstzeit werden 
den Arbeitern und Angestellten einmalige Lohnzulagen im Mindestbetrage von 100 M. 
gewährt. 
FREIE UNIFORM UND ARBEITSKLEIDUNG. Die im Außendienst tätigen Arbeiter 
und Angestellten erhalten freie Uniform und, soweit erforderlich, auch unentgeltlich Arbeiter 
schutzkleidung. 
BEDIENSTETEN-AUSSCHUSS. Um den Angestellten und Arbeitern Gelegenheit zu 
geben, Wünsche und Beschwerden der Verwaltung zur Kenntnis zu bringen und die Ge 
fühle der Kameradschaftlichkeit und Zusammengehörigkeit im Dienste der Bahnverwaltung 
aufrecht zu erhalten, auch Streitigkeiten zu verhüten, oder zu schlichten, ist ein Ausschuß 
von Vertrauensmännern ins Leben gerufen worden, der in den gedachten Fällen immer 
segensreich gewirkt hat. 
Alle diese Einrichtungen haben es vermocht, daß das Verhältnis der Angestellten zu 
der Verwaltung sich freundschaftlich gestaltete und nur selten getrübt wurde. Auch ist es 
gelungen, den Personalwechsel auf ein Minimum einzuschränken und damit einen möglichst 
festen Bestand an Personal zu gewinnen.
	        
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