Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Straßenbahn  Hannover.

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ERHOLUNGSURLAUB.  Angestellte,  die  über  3  Jahre  beschäftigt  sind,  erhalten  3  Tage
Erholungsurlaub  im  Jahre,  unter  Fortzahlung  des  Lohnes.  Nach  6  jähriger  Dienstzeit  beträgt
dieser  Urlaub  4  Tage,  nach  8jähriger  Dienstzeit  5  Tage  und  nach  iojähriger  Dienstzeit
7  Tage  pro  Jahr.
UNTERSTÜTZUNGEN.  In  Fällen  wirtschaftlicher  Bedrängnis  werden  angemessene
Unterstützungen  durch  die  Direktion  aus  einem  besonderen  Unterstützungsfonds  gewährt.
FÜRSORGEZUSCHUSSKASSE.  Beim  Eintritt  der  Dienstuntauglichkeit  bzw.  bei  dem
Ableben  der  Angestellten  und  Arbeiter  zahlt  die  Verwaltung  aus  einer  besonderen  Kasse,
deren  Dotierung  sie  allein  trägt,  Invaliditäts-  oder  Hinterbliebenenrenten.  Die  ersteren
richten  sich  nach  dem  Dienstalter.  Sie  beginnen  nach  vollendetem  10.  Dienstjahre  mit
15 /i2o  der  jährlichen  Lohnbezüge  und  erreichen  mit  vollendetem  40.  Dienstjahre  das
Dreifache  dieses  Betrages  als  Höchstleistung.  Die  Hinterbliebenenrente  für  eine  Witwe
stellt  sich  auf  V 3  der  den  Angestellten  zustehenden  Invalidenrente.  Die  Kinder  verstorbener
Angestellten  erhalten  bis  zum  vollendeten  15.  Lebensjahre,  wenn  die  Mutter  lebt,  V12»  wenn
die  Mutter  tot  ist,  1 / i  der  dem  Angestellten  zukommenden  Rente,  für  jedes  Kind.
Für  die  Angestellten  hat  die  Verwaltung  die  volle  Beitragsleistung  zur  Privat-Beamten-Versicherung
  übernommen.
WEIHNACHTSKASSE.  Um  den  Angestellten  die  für  die  Weihnachtsfeier  erforderlichen
Geldmittel  bereitzustellen,  werden  aus  dem  Betriebsfonds  vor  Weihnachten  besondere
Gratifikationen  gezahlt,  deren  Höhe  sich  je  nach  dem  Dienstalter  und  der  Dienststellung
abstuft.
KONSUMKASSE.  Allen  Angestellten  liefert  die  Verwaltung  auf  Grund  großer  Abschlüsse ­
  den  Bedarf  an  Heizmaterialien  zum  Selbstkostenpreise.
AUFENTHALTSRÄUME  FÜR  DAS  PERSONAL.  Dem  gesamten  Personal  werden  auf
den  Betriebsstätten  besondere  Räume  mit  angeschlossenen  Kantinen  vorgehalten,  damit  sie
ihre  Pausen  außerhalb  der  Wirtschaft  zubringen  und  ihren  Lebensunterhalt  während  dieser
Pausen  möglichst  billig  befriedigen  können.  Dem  Maschinenpersonal  wird,  um  es  dem  Alkoholgenuß ­
  zu  entfremden,  während  des  ganzen  Jahres  unentgeltlich  Tee  oder  Kaffee  mit
Zucker  verabreicht.
BESONDERE  LOHNZULAGE.  Nach  25jähriger  und  4ojähriger  Dienstzeit  werden
den  Arbeitern  und  Angestellten  einmalige  Lohnzulagen  im  Mindestbetrage  von  100  M.
gewährt.
FREIE  UNIFORM  UND  ARBEITSKLEIDUNG.  Die  im  Außendienst  tätigen  Arbeiter
und  Angestellten  erhalten  freie  Uniform  und,  soweit  erforderlich,  auch  unentgeltlich  Arbeiterschutzkleidung. ­

BEDIENSTETEN-AUSSCHUSS.  Um  den  Angestellten  und  Arbeitern  Gelegenheit  zu
geben,  Wünsche  und  Beschwerden  der  Verwaltung  zur  Kenntnis  zu  bringen  und  die  Gefühle ­
  der  Kameradschaftlichkeit  und  Zusammengehörigkeit  im  Dienste  der  Bahnverwaltung
aufrecht  zu  erhalten,  auch  Streitigkeiten  zu  verhüten,  oder  zu  schlichten,  ist  ein  Ausschuß
von  Vertrauensmännern  ins  Leben  gerufen  worden,  der  in  den  gedachten  Fällen  immer
segensreich  gewirkt  hat.
Alle  diese  Einrichtungen  haben  es  vermocht,  daß  das  Verhältnis  der  Angestellten  zu
der  Verwaltung  sich  freundschaftlich  gestaltete  und  nur  selten  getrübt  wurde.  Auch  ist  es
gelungen,  den  Personalwechsel  auf  ein  Minimum  einzuschränken  und  damit  einen  möglichst
festen  Bestand  an  Personal  zu  gewinnen.
            
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