56
er schwerer werde, oder ihn in angefetteten Säcken zu verkaufen.
Jedes Quantum von Vs Pfund an soll im Kaufhaus
gewogen werden, in Gegenwart derer, „die darüber gesetzt
sind und Gewalt haben, den Safran zu wägen und zu besehen“.
Verfehlungen sollen mit einer Strafe von 1 Mark
Silber geahndet werden. Schon 1419 war ein Safranfälscher
bestraft worden. 1438 ist die Bestrafung von zwei Kölner
Kaufleuten, Hans Golter und Jan van der Lippe, überliefert
‘). Hier wird es sich jedoch wohl um fremden Safran
handeln. In der Verordnung von 1420 betont der Rat ausdrücklich,
daß es sich um einen Schutz der Kaufleute den
Produzenten gegenüber handelt. Er legt anscheinend dem
Anbau großen Wert bei und hofft, daß er es zu einer Handelsbedeutung
bringen werde. Er hat auch das Bestreben,
den Anbau auf die Baseler Gegend zu beschränken. 1421
wird die Bitte Ulms, das durch Hans Ehinger Safransamen
gekauft hatte, um Ausfuhr abgeschlagen 1 2 3 ). Es kommt sogar
zu einem ausdrücklichen Verbot der Samenausfuhr 8 ).
Die Handhabung der Safran-Wageordnung ist von 1420 bis
1439 bezeugt. Die Einnahmen von der Wage steigen von
1420—1422 von 1 1. 3 s, 10 d. auf 6 1. 18 s. 10 d., dann halten
sie sich in der durchschnittlichen Höhe von etwa 1 1 4 ). Seit
1425 untersteht die Wage einem besonderen Beamten, dem
Safranmesser, der 1 1. jährlichen Lohn erhält. Auch diese
Ausgabe verschwindet seit 1439 aus den Stadtbüchern 5 ). —
Seit 1436 wird ein besonderer Safranzoll erhoben 6 ). Damit
wird das Prinzip des Schutzes der Kaufleute verlassen, und
Geering und Wackernagel vermuten in ihm einen Umstand,
der zum Ausgang der Kultur beigetragen hat. Die größte
Höhe erreicht er 1437—38 mit 27 1. 17 s. 7 d. In der Folge
wird er meist mit dem Ziegelzoll zusammengerechnet, und
1) R. Wackernagel: Geschichte der Stadt Basel. I. Anm. S. 75.
2) Wackernagel a. a. O. Es muß sich hier wohl um Setzlinge
handeln, da der Safrankrokus sich nicht durch Samen vermehrt.
3) Geering S. 239.
4) B. Harms : Der Stadthaushalt Basels im ausgehenden Mittelalter.
Tübingen 1909 f. I. Abt. 1. Bd.: Die Einnahmen.
5) Harms I. Abt. 2. Bd. : Die Ausgaben 1360—1490.
6) Geering 239. Wackernagel I. 452.