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Wirtschaftliches Organisationswesen.
Von Reichswirtschaftsgerichtsrat Dr. Tschierschky, Berlin.
Unbestreitbar ist die geltende Wirtschaftsordnung, die wir ihrem
Kerne nach immer noch als die „kapitalistische‘” ansprechen müssen,
einem auffällig starken Zuge zur Organisation unterworfen, wie bei uns,
so im Auslande, Über die Ursachen sind schon viele treffliche Untersuchungen
veröffentlicht worden, ohne daß das Problem als restlos
gelöst gelten kann. Für die Betrachtung ihrer gegenwärtigen staatswirtschaftspolitischen
Bedeutung, insbesondere als „Wiederaufbaufaktor”,
die uns hier allein interessieren soll, muß es genügen, daran zu
erinnern, daß schon die Verschiedenartigkeit der wichtigsten Organisationsformen
und ihre unterschiedliche Verwendung in den einzelnen
Wirtschaftskreisen zu der Annahme drängt, daß die ökonomische ratio
nicht allein bestimmend sein kann, vielmehr beeinflußt wird von
iremden Elementen”). Soweit hierbei „gesellschaftliche‘ Kräfte am
Werke sind, dürfen wir von der aufstrebenden soziologischen Forschung
wertvolle Aufschlüsse erwarten, wobei vor allem die Dienstbarkeit
der rein wirtschaftlichen Organisation für die soziale Klassenbildung
und deren Einfluß auf das Staatsleben von besonderem staatspolitischem
Interesse sein muß,
Daß der Staat selbst auf diese Entwicklung einen weitgehenden
Einfluß nehmen kann, und zwar sowohl aus allgemeinen staatspolitischen,
wie besonderen wirtschaftlichen Gründen, wissen wir aus der
Wirtschafts- und Rechtsgeschichte, Die Grenzen sind hier sehr weit
gesteckt. Sie bewegen sich zwischen der merkantilistischen Wirtschaftsverfassung**)
mit ihrem System eines staatlich regulierten Organisationswesens
bis zur Manchesterlehre in seiner Verherrlichung des
Individualismus mit Verboten wirtschaftlicher korporativer Selbsthilfe
in mannigfachen Abstufungen.
*) Hierfür H. v. Beckerath: „Kräfte, Ziele und Gestaltungen in der deutschen
Industriewirtschaft‘, Jena, 1924, 2. Aufl., insbesondere S, 5, 89, — Othmar
Spann: „Tote und lebendige Wirtschaft‘, Jena 1921, insbesondere S, 25 {f,
"*) In meiner Schrift „Wirtschaftsverfassung‘, Breslau 1924, habe ich erstmalig
den Versuch einer systematischen Darstellung unternommen.