Full text : Weltporto-Reform

zuging.  Obwohl  sonst  das  preussische  Briefporto  damals  im
allgemeinen  unverändert  blieb,  traten  in  einzelnen  Fällen  doch
Erhöhungen  ein.  „Man  konnte  sich“,  so  sagt  er,  „von  dem
Prinzip  nicht  trennen,  dass,  wenn  behufs  besserer  Beförderung ­
  der  Korrespondenz  besondere  Postanlagen
nötig  wurden,  auch  auf  der  betreffenden  Boute  besondere ­
  Portozuschläge  einzuführen  seien.  Diesem

Das  bedeutet  zwar  für  die  meisten  und  nicht  allzu  grossen  Länder
eine  weitere  Ermässigung,  denn  der  frühere  Satz  von  2  Er.,  der  schon  um
15  °/o  verbilligt  war  (auf  1,70  Er.),  wird  nun  auf  1,50  Er.,  d.  h.  um  25%
gegen  früher  (1896)  herabgesetzt  und  für  Drucksachen  (früher  25  C.,  zuletzt
2lV 4  C.)  eine  Verbilligung  um  20%  geschaffen  (gegen  1896).  Aber  ein
grosser  Rückschritt  ist  die  komplizierte  Wiedereinführung  des
4-zonigen  altmodischen  Entfernungstarifs  für  weitere  Strecken.
Er  passt  nicht  recht  zum  Hillschen  Pennyporto  und  zum  ganzen  modernen ­
  Einheitstarif  des  Weltpostvereins;  er  ist  eine  unnütze  fiskalische
Genauigkeit.  Die  Union,  Canada  und  Russland  kämen  für  diese  erhöhten
Tarife  hauptsächlich  in  Betracht.  Doch  sind  3,  4'/a  und  6  Fr.  noch  viel  zu
hohe  Sätze  für  1  kg.  Das  Einanzinteresse  einzelner  Staaten  sollte  nicht  so  weit
gehen,  dass  es  die  Solidarität  der  Yerkehrsinteressen  aller  Mitglieder  des
grossen  Weltvereins  und  den  Gesamtfortschritt  wegen  so  winziger
Einnahmen  ausser  Acht  lässt.  Die  kleinen  Opfer  an  Bareinnahmen  machen
sich  doch  durch  indirekte  Vorteile  an  Güterfrachten  und  Zolleinnahmen,
welche  der  Nachrichten  verkehr  beschafft,  meist  mehr  als  bezahlt.  Und
die  kleinkrämerhafte  Transitberechnung  steht  in  auffälligem
Widerspruch  zu  dem  weitherzigen  Verfahren  in  der  gegenseitigen ­
  unentgeltlichen  Beförderung  und  Austragung  der  eingehenden ­
  fremden  Briefschaften  (ohne  Bestellgeld),  bei  der  oft
der  vorausgesetzte  gegenseitige  Ausgleich  durchaus  nicht  vorhanden ­
  ist.
Eür  den  Transit  von  Postpaketen  (bis  5  kg)  werden  allgemein
nur  50  Centimes  von  Jedem  Laude  erhoben,  durch  das  ein  Paket  geht,  also
10  Centimes  für  1  kg.  Für  Briefpakete  wäre  das  doch  auch  gerade  genug
beim  Lnndtransit;  und  es  passt  nicht  recht  zum  Geiste  der  Meistbegünstigungsverträge, ­
  wenn  die  Pakete  des  Publikums  nur  50  C.,  die  einer  fremden  Postverwaltung ­
  aber  7,50  bis  30Er.  (für  Dkg)  beimDurchgang  bezahlen  sollen.  Denn
Paket  ist  Paket.  Was  drin  ist,  darauf  kommt  es  nicht  an,  und  das  Postmonopol ­
  bleibt  ja,  da  die  Transitfreiheit  allenthalben  gewährleistet  ist,
unberührt.  Die  Schweiz  und  Oesterreich  hatten  daher  ganz  Recht,
als  sie  1906  in  Rom  beantragten,  für  alle  Arten  Briefschaften  im  geschlossenen ­
  Transit  einheitlich  nur  10  Centimes  für  jedes  Kilo  anzusetzen.
Doch  der  Vorschlag  fand  bei  der  grossen  Mehrheit  leider  keine  Zustimmung.
Beiläuüg  gesagt,  wäre  aber  bei  den  Transitvergütungen,  so  lange,  sie
            
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